Der Artikel 19 der Menschenrechte Vereinigten Nationen, 10 Dezember 1948) sagt ganz klar :
”Jederman hat das Recht auf Freiheit der Meinung und der Meinungsäußerung; dieses Recht umfaßt die unbehinderte Meinungsfreiheit und die Freiheit, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut durch Mittel jeder Art sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.”
In der BRD werden jedoch Meinungen, die nicht erwünscht sind, sogar mit Gefängnisstrafen unterdrückt. Die dazu erlassenen Gesetze sind so vage, daß niemand vorher weiß, ob seine Meinungsäußerung strafbar ist. Da wird jeder vorsichtig, d.h. er hat Angst.
Wenn Mitglieder der Regierung bei Auslandsreisen in nicht verbündete Länder die Menschenrechte auf Freiheit der Rede für die dortigen Bürger einfordern, so bezweckt es in erster Linie die gutgläubigen Menschen in Deutschland zu täuschen.
| From: | Klaus W. Friebe (klausfriebe@web.de) |