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IST DEUTSCHLAND VERRÜCKT ?

Mittwoch, 13. Januar 2010

Kevin Käther erneut zu 20 Monaten Gefängnis verurteilt 

Am 9. Juni 2009 wurde Kevin Käther in der Berufungsverhandlung vom Landgericht Tiergarten (Berlin) erstmals zu einer achtmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt.

Was ging der Verurteilung voraus? Er schickte das Buch von Germar Rudolf “Vorlesungen über den Holocaust” an drei Prominente (Lea Rosh, Wolfgang Benz und Ernst Nolte) in Berlin und erstattete Selbstanzeige, um in einem Prozess zu klären, ob die wissenschaftlichen Sachdarstellungen des Buches richtig oder falsch seien.

Wenn die Beweiserhebung ergeben würde, dass der Inhalt des Buches falsch sei, würde er demütig eine Bestrafung auf sich nehmen. Sein Begleitschreiben an die Adressaten beinhaltete folgende Passagen:

“Die Verbreitung dieses Buches wird in der Bundesrepublik Deutschland als Leugnung des Holocausts strafrechtlich verfolgt. Der Autor Germar Rudolf ist wegen dieser verdienstvollen Tat (…) zu einer Freiheitsstrafe (…) verurteilt worden. Er verbüßt die Strafe gegenwärtig in der Justizvollzugsanstalt (…). Als Deutscher fühle ich mich aufgerufen, die Vorlesungen in unserem Volke bekannt zu machen. Ich weiß – und nehme in Kauf -, dass ich eventuell wegen dieser Anstrengung vor Gericht gestellt und zu einer Strafe verurteilt werde. In dem zu erwartenden Strafverfahren werden Sie als Zeuge aussagen müssen. Daher sollten Sie vom Inhalt der Daten-CD mit deutscher Gründlichkeit Kenntnis nehmen”.

Daraufhin erfolgte die erste Anklage. Kevin brachte über 4000 Seiten Beweisanträge in das Verfahren ein, um im Rahmen der Beweiserhebung das Buch entweder zu widerlegen oder es zu bestätigen. Das Buch beinhaltet u. a. das Gutachten von Germar Rudolf über die “Gaskammern von Auschwitz”. Der Direktor der jüdischen Anne-Frank-Stiftung Amsterdam, Hans Westra, erklärte 1994 im belgischen Fernsehen (Panorama): “Die wissenschaftlichen Analysen des Gutachtens sind perfekt.” Das Gutachten wurde überdies 1993 mehr als 300 Professoren für anorganische Chemie zugeschickt. Nicht ein einziger wollte oder konnte einen Fehler in der gutachterlichen Anaylse feststellen. Auch ein Schweizer Gerichtsgutachter musste Rudolfs Gutachten wissenschaftliche Güte attestieren.

Das Rudolf-Gutachten war natürlich einer der wichtigsten Bestandteile von Kevins Beweisanträgen. Aber auch, dass z.B. die Wochenzeitung DIE ZEIT veröffentlichte, dass der Holocaust in Auschwitz in Gruben (wahrscheinlich Erschießungen) stattgefunden hätte und nicht in Gaskammern. Darüber hinaus lud der Angeklagte die jüdische Holocaust-Autorin Gitta Sereny als Zeugin, weil sie in einem Times-Interview erklärte: “Auschwitz war kein Vernichtungslager.” Auch wollte er von den Richtern wissen, welche der offiziell schon genannten Opferzahlen von Auschwitz, die zwischen 9.000.000 und 66.000 pendeln, richtig sei. Zudem sollte ihm das Gericht verbindlich bestätigen, welches der beiden rechtsgültigen Maidanek-Urteile zutreffend sei. Denn das Landgericht Berlin urteilte 1950, dass das Konzentrationslager Maidanek keine Gaskammern besaß, während das Landgericht Düsseldorf 1981 feststelle, dass dort massenhaft vergast wurde. Er wollte mit entsprechenden Beweisanträgen von den Richtern auch geklärt haben, ob in Treblinka “vergast” oder “verdampft” wurde. Das Nürnberger Tribunal stellte noch “Verdampfung” fest. Die BRD-Urteile hingegen ermittelten “Vergasung”.

Kevin wollte mit über 4000 Seiten Beweisanträgen auf dokumentarischer und forensischer Ebene feststellen lassen, ob er subjektiv, also durch die ihm vorliegenden Dokumente, der Überzeugung sein dürfe, dass es in Auschwitz und andernorts keine Vergasungen gegeben habe.

Aber alle seine Beweisanträge wurden abgebügelt, verboten, ihm wurde obendrein wegen der Vorbringung derselben ein Strafverfahren angedroht. Der junge Mann, der im Zuge der Beweisbehandlung wirklich herausfinden wollte, ob er sich im Recht oder im Unrecht befinde, wurde in eine tiefe schwarze Gruft der Rechtlosigkeit gestoßen. Er durfte vor den Gerichten nicht feststellen lassen, ob diese offiziellen Dokumente, die sich maßgeblich widersprechen, seine subjektive Sicht bestätigen würden. Auch in der Berufungsverhandlung, wo er noch einmal weitere 2500 Seiten Beweisanträge stellte, wurde das Ersturteil von acht Monaten Gefängnis unter dem Verbot der Beweiserhebung bestätigt.

Kevin legte dann Revision ein. Am 16. September 2009 stellte sich eine Sensation ein. Der 4. Strafsenat des Kammergerichts in Berlin hob das Urteil des Berufungsgerichts auf. Und zwar in einer Form, die nur noch Freispruch zuließ. Das Gericht argumentierte, dass durch die Verschickung der Buch-CD an die drei Empfänger keine Öffentlichkeit hergestellt wurde, die zu einer Verurteilung wegen “Holocaust-Leugnung” aber unabdingbar sei. Im Beschluss steht: “Die Weitergabe an eine oder einige wenige bestimmte Personen erfüllt das Merkmal des Verbreitens nicht, wenn nicht feststeht, dass diese die Schrift weiteren Personen überlassen werden … Das angefochtene Urteil stellt ein solches Verbreiten nicht fest. Eine Mengenverbreitung scheidet aus, weil lediglich drei für bestimmte Empfänger hergestellte und diesen übersandte Exemplare der Schrift vorliegen. Damit liegt der ‘kritische Wert’ einer mindestens erforderlichen Zahl von Empfängern zweifellos nicht vor.”

Nach diesem Revisionsbeschluss sah sich das Erstgericht in Zugzwang versetzt. Da jetzt nur noch Freispruch im Erstverfahren erfolgen konnte, erging eine erneute Anklage, diesmal wegen der im Gerichtssaal gestellten Beweisanträge. Das Stellen von Beweisanträgen zur Ermittlung der Unschuld eines Angeklagten ist im übrigen ein international verbrieftes Menschenrecht, auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgehalten. Doch dieses Menschenrecht wird in der BRD bei Holo-Ketzerprozessen jedes Mal außer Kraft gesetzt bzw. mit Füßen getreten. Tatsächlich wird den Angeklagten in Holo-Prozessen durch die Verweigerung, Beweisanträge zu stellen, eine sachgerechte menschenrechtsgerechte Verteidigung verwehrt. In der BRD geht die Menschenrechtsverwahrlosung sogar noch einen Schritt weiter. Nicht nur ist es einem Angeklagten untersagt, sich zu verteidigen, vielmehr werden Angeklagte für den Versuch, sich mit dem Vorbringen von Beweisen zu verteidigen erneut angeklagt. Noch nicht einmal in China sind derartige Praktiken vor Gericht möglich.

Und so wurde Kevin am 10. Dezember 2009 wegen des Vorlesens seiner Beweisanträge im Erstprozess “wegen vierfacher Volksverhetzung” zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Diesmal, obwohl das Delikt weitaus “schlimmer” war als im ersten Prozess, setzte das Gericht seltsamerweise die höhere Strafe zur Bewährung aus. Rest Gewissen im Spiel?

Aber auch bei dieser Verurteilung fehlt dem Gericht jede Rechtsgrundlage. Denn Kevin hatte seinerzeit das Gericht aufgefordert, für das Vorlesen seiner Beweisanträge die Sitzung “nicht öffentlich” zu machen. Somit wurde auch hier keine “Öffentlichkeit”, die zu einer Verurteilung nach Paragraph 130 StGB, wie vom Kammergericht geurteilt wurde, hergestellt, obwohl sie zwingend ist.

Der Familienvater, ein tadelloser junger Mann, ein ehrenhafter und überragender Deutscher, soll also mundtot gemacht werden. Das System will ihn offenbar mit der Bewährungsstrafe in Geiselhaft nehmen, damit er künftig “das Maul hält”.

Kevin Käther hat Heldenmut bewiesen. Er hat eine Familie und ein kleine Tochter, deshalb kann er getrost auf weitere Betätigung in dieser Sache unter diesem System verzichten. Er hat genug getan, genug riskiert. Er hat einen beispielhaften Kampf geliefert. Jetzt sollte er sich seiner Familie widmen. Das System der Rechtlosigkeit wird sich sein Ende selbst bereiten. Das war schon immer so.

 National Journal 010110
http://globalfire.tv/nj/10de/verfolgungen/kevin_kaether.htm

DEUTSCHE FREIHEIT

Montag, 28. Dezember 2009

27.Dezember 2009

Tübingen: Strafe gegen Grabert bestätigt – und erhöht

Tübingen. Der rechtsextreme Verleger Wigbert Grabert wurde wegen Volksverhetzung auch in der Berufungsinstanz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Beim Strafmaß legte das Landgericht Tübingen drauf: Grabert bekam nun eine Strafe von acht Monaten statt drei wie noch in der ersten Instanz..



In dem Verfahren ging es um mehrere Artikel in der geschichtsrevisionistischen Zeitschrift “Deutschland in Geschichte und Gegenwart”, die in Graberts Verlag erscheint. Bereits im Februar 2007 war Grabert vom Amtsgericht Tübingen wegen eines Artikels eines finnischen Autors zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt worden. Grabert wie auch der Staatsanwalt hatten Berufung eingelegt.



In einem weiteren Verfahren war der 68-jährige Grabert dagegen vom Amtsgericht im November 2007 vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Dabei war es unter anderem um einen Text des Österreichers Herbert Schaller gegangen, in dem der die Existenz der Gaskammern in NS-Konzentrationslagern angezweifelt hatte. Der 85-jährige Schaller musste diesen Text nicht eigens für die Grabert-Zeitschrift verfassen, denn es handelte sich um eine Rede, die er im Dezember 2006 bei der Holocaustleugner-Konferenz in der iranischen Hauptstadt Teheran gehalten hatte. Darin hatte Schaller gesagt: “Tatsache ist aber auch, dass von einem rechtsstaatlich einwandfrei durch Sachbeweise erbrachten Nachweis der NS-Gaskammern nach wie vor keine Rede sein kann.” Der Rechtsanwalt Schaller ist in Österreich und Deutschland als Verteidiger der Holocaustleugner David Irving und Ernst Zündel bekannt. Grabert wurde in diesem Prozess nur wegen “fahrlässiger Zuwiderhandlung gegen Vorschriften über das Impressum” zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt. Auch in diesem Fall waren Grabert und die Staatsanwaltschaft in die Berufung gegangen.



Beide Tatbestände wurden nun in einem Berufungsprozess verhandelt. Das Verfahren hatte sich unter anderen wegen Krankheit eines Richters verzögert.

Das Landgericht sah in beiden Fällen eine strafbare Volksverhetzung. Grabert hatte sich darauf berufen, dass er die fraglichen Artikel nicht gekannt habe. Dafür hatte er zwei Mitarbeiter als Zeugen aufgeboten, unter anderem den früheren NPD-Landtagsabgeordneten Rolf Kosiek, der als Redakteur und mittlerweile auch als Herausgeber der Zeitschrift firmiert. Doch auch sie konnten Grabert nicht helfen: das Gericht erkannte Widersprüche in ihren Aussagen. Die angebliche Unkenntnis des Verlegers war “für die Kammer nicht glaubhaft“.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten gefordert, Graberts Verteidiger Thor von Waldstein – früherer Bundesvorsitzender des NPD-Studentenverbandes “Nationaldemokratischer Hochschulbund” (NHB) – wollte Freispriúch für seinen Mandanten. Das Urteil blieb mit acht Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden, nur knapp unter dem Antrag der Anklage. Wegen der langen Dauer des Verfahrens gelten zwei Monate als bereits vollstreckt. Zusätzlich muss Grabert eine Strafe von 3.000 Euro bezahlen, die an die SOS-Kinderdörfer gehen soll.



Quelle: redok via Infoladen-LudwigsburgAutorIn: redok

http://www.stattweb.de/baseportal/NewsDetail&db=News&Id=6636

LÄCHERLICHES DEUTSCHLAND

Montag, 4. Mai 2009
Der Junge im gestreiften Pyjama Druckversion
Wer heute noch einen Film über den Holocaust drehen möchte, begibt sich auf schwieriges Terrain. Einerseits bleibt das reale Grauen auf der Leinwand undarstellbar. Andererseits wurde es schon unzählige Male verfilmt. Die Gefahr, sich zu wiederholen und Historisches in Klischees zu verwandeln, ist beträchtlich. Dem britischen Regisseur Mark Herman („Brassed Off“, fd 32 785) gelingt es, beides weitgehend zu vermeiden, indem er erst gar nicht versucht, historisch Verbürgtes zu schildern, sondern für seine fiktive, allegorische Geschichte eine außergewöhnliche Perspektive wählt: die eines deutschen, nicht eines jüdischen Kindes. Der achtjährige Bruno, der im Mittelpunkt der Verfilmung von John Boynes Roman steht, ist der Sohn des Kommandanten eines Vernichtungslagers. In einer kurzen, unauffälligen Parallelmontage etabliert Herman gleich zu Beginn diese ungewohnte Erzählperspektive. Er zeigt Bilder der Deportationen: deutsche Soldaten, die jüdische Familien in einem Berliner Innenhof zusammentreiben. Dann rückt Bruno ins Bild, der mit seinen Spielkameraden auf dem Weg nach Hause ist. Gut gelaunt trifft er dort ein und erstarrt, als er Männer sieht, die Möbel wegschleppen. Doch die in diesen kurzen Einstellungen aufgebauten Assoziationen laufen ins Leere. Brunos Eltern sind keine Juden, deren Zuhause zwangsarisiert wird. Im Gegenteil, sein Vater ist eine echte Nazi-Größe. Den bevorstehenden Umzug „aufs Land“ feiert er standesgemäß mit Parteigenossen. Mit seinen Eltern und seiner vier Jahre älteren Schwester Gretel reist Bruno den deportierten Juden hinterher. Er selbst ahnt freilich noch nichts davon. 

 

Ähnlich zurückhaltend, wie der Film beginnt, entwickelt er sich weiter: ohne unnötiges Pathos und nahezu frei von Schockszenen. Bruno erlebt seinen Vater als liebevollen Papa, auf den er mächtig stolz ist. Die Gewalt findet fast immer hinter verschlossenen Türen statt, außerhalb des kindlichen Blickfeldes. Das macht den von David Heyman produzierten Film einerseits jugendtauglich, andererseits aber auch besonders verstörend. Die Faszination des Bösen erhält hier keinen Raum. Herman stellt den Holocaust nicht aus, inszeniert keine Schreckensbilder. Einige wenige, sporadische Hinweise genügen, um sie dennoch wachzurufen. Allmählich erhascht Bruno Einblicke hinter die Fassade. Von einem Fenster des neuen Hauses aus kann man das Konzentrationslager sehen. Bruno wundert sich, dass die „Bauern auf der Farm“ alle Pyjamas tragen. Am nächsten Tag ist das Fenster vernagelt. Am Schlimmsten ist für den Jungen zunächst aber die Langeweile. Die Schaukel im Hof vertreibt sie nicht und erst recht nicht der nationalsozialistische Hauslehrer, der Bruno und seine Schwester ideologisch auf Kurs bringen will und zumindest bei Gretel Erfolg hat. Bruno dagegen träumt von fantastischen Abenteuern, stiehlt sich heimlich davon und landet bei einer seiner Expeditionen am Lager. Auf der anderen Seite des Zaunes hockt ein verwahrloster jüdischer Junge, Shmuel. Schnell freunden sich die beiden Kinder an. Unwissentlich begibt sich Bruno damit in Lebensgefahr. Natürlich hofft man, dass ihm nichts geschieht. Aber es ist eine bittere Hoffnung, weil sie die Menschen im Lager nicht mit einschließt. 

 

Von den beiden Kindern diesseits und jenseits des Zaunes großartig gespielt, nähert sich die Miramax-Produktion, die für ein jüngeres Zielpublikum gedreht wurde, aber Erwachsenen nicht weniger zu empfehlen ist, dem sensiblen Thema auf behutsam-originelle Weise an. Zugleich wirft der Film, zu dem James Horner einen gefühligen, aber (meist) unaufdringlichen Score gestaltet hat, einmal mehr die Frage auf, ob man vor dem Hintergrund des Holocaust überhaupt erfundene Geschichten erzählen darf. Das freilich ist eine trügerische Fragestellung. Legt sie doch nahe, dass das historische Grauen prinzipiell real darstellbar sei. Tatsächlich aber kann man den Holocaust (frei nach Watzlawick) nicht nicht fiktionalisieren. Es kommt also darauf an, sich mit ihm aufrichtig auseinander zu setzen, die wichtigen Fragen zu stellen. Das gelingt Herman überraschend gut. „Der Junge im gestreiften Pyjama“ ist ein ergreifender, aufwühlender, nie rührseliger Film, der sich dem Holocaust auf eine irritierend naive, zärtliche Weise annähert und gerade dadurch dessen perverse Banalität offen legt.

Stefan Volk

http://film-dienst.kim-info.de/kritiken.php?nr=10037