Archiv für Januar 2010

LEUGNUNG NICHT STRAFEN – SO JÄCKEL

Sonntag, 24. Januar 2010

Historiker Jäckel: Holocaust-Leugner mit Ignoranz strafen

Moderation: Gabi Wuttke

Der Historiker Eberhard Jäckel hat sich gegen die Bestrafung von Holocaust-Leugnern ausgesprochen. Das Verbot eines bestimmten Geschichtsbildes sei “einer freien Gesellschaft nicht würdig”, sagte Jäckel, einer der Initiatoren des Holocaust-Mahnmals in Berlin, angesichts der Diskussion um ein EU-weites Verbot der Holocaust-Leugnung. 

Gabi Wuttke: Die Leugnung des Holocaust als Strafbestand, der überall in der Europäischen Union gelten soll: Das ist erklärtes Ziel der Bundesregierung, die ja derzeit den EU-Ratsvorsitz hat. Der Vorstoß hat eine lebhafte Diskussion ausgelöst. Sind Gesetze ein sinnvolles Mittel gegen Antisemitismus oder sind sie staatliche verordnete Geschichtsschreibung? Natürlich diskutieren wir auch im Radiofeuilleton darüber, heute Morgen mit dem Historiker Professor Eberhard Jäckel, dessen Arbeiten über den Nationalsozialismus und den Holocaust nicht nur in Deutschland Standardwerke sind. Guten Morgen Herr Jäckel!


Eberhard Jäckel: Guten Morgen!



Wuttke: Wer den Holocaust leugnet, gehört der für Sie bestraft oder nicht?


Jäckel: Ich bin immer gegen diese gesetzlichen Bestimmungen gewesen. Es ist natürlich selbstverständlich, extrem unvernünftig und dumm zu leugnen oder zu bestreiten, dass im Zweiten Weltkrieg – und darum geht es – in dem von Deutschland beherrschten Europa Millionen von Juden ermordet worden sind. Das ist der Tatbestand, der Holocaust genannt wird. 

Das ist so selbstverständlich, dass man darüber eigentlich überhaupt nicht mehr diskutieren kann. Wer das bestreitet … das ist ungefähr so, als wenn man bestreiten wollte, dass der Zweite Weltkrieg überhaupt stattgefunden habe. Die Frage ist nur, ob solche Dummheit bestraft werden soll, ob das zu irgendeinem Ziel führt, und da habe ich meine sehr großen Bedenken.


Wuttke: Aber es ist ja nicht nur Dummheit, sondern es kann ja auch zu Volksverhetzung, es kann zu Kriminalität, zu Anschlägen führen.


Jäckel: Darf ich gleich sagen, das sind andere Tatbestände. Anschläge, Gewalt gegen Personen und Sachen muss selbstverständlich strafbar bleiben. Volksverhetzung ist auch ein anderer Tatbestand. Hier geht es darum, dass ein bestimmtes Geschichtsbild verboten werden soll, und das scheint mir einer freien Gesellschaft nicht würdig zu sein. 

In der großen Auseinandersetzung um die Entnazifizierung hat Eugen Kogon in den fünfziger Jahren einmal gefordert das Recht auf den politischen Irrtum. Und ich glaube, das muss eine freie Gesellschaft einräumen, und sie muss auch hier das Recht auf, ja, auf Dummheit erlauben. Auch Geisteskrankheit kann ja nicht verboten werden.



Wuttke: In den USA, Herr Jäckel, gibt es Gesetze, wie wir sie haben, nicht. In einem Kommentar des Tagespiegel war gerade zu lesen, in freien Ländern darf alles in Frage gestellt werden. Ist Deutschland also kein freies Land?

Jäckel: In dieser Hinsicht wäre die Freiheit eingeschränkt, und wir haben solche Tatbestände natürlich in größerer Zahl. Das Einzige, was die Achtundsechziger, und die Terroristen langfristig außer ihren Verbrechen bewirkt haben, ist eine Einschränkung unserer Freiheit gewesen. Und ich möchte nicht in einem Lande leben, in dem das so ist. Ich weiß, dass das in verschiedenen Ländern Europas unter Strafe gestellt wird. Frankreich will jetzt noch weitergehen und auch noch andere Geschichtsbilder verbieten. Und ich glaube, das ist in einer freien Gesellschaft der falsche Weg.


Wuttke: Was aber würde denn Ihrer Meinung nach geschehen oder geschieht nicht, wenn die Leugnung des Holocaust kein Straftatbestand mehr ist?

Jäckel: Man soll nach anderen Straftatbeständen schauen, Volksverhetzung, Anschläge natürlich und so weiter und so weiter. Aber die Leugnung von bestimmten Geschichtsbildern, die sollte meiner Ansicht nach unbestraft bleiben.



Wuttke: Was ist denn sinnvoller als Gesetze, die die Leugnung des Holocaust unter Strafe stellen?

Jäckel: Bitte noch mal.



Wuttke: Was ist denn sinnvoller in der Auseinandersetzung einer Gesellschaft mit Menschen, die eben diesen Tatbestand, wie Sie sagen, leugnen, wenn man es nicht unter Strafe stellt?


Jäckel: Ich glaube, dass man das öffentlich und politisch und wissenschaftlich bekämpfen sollte, und das geschieht ja auch. In unserer deutschen Gesellschaft ist doch der Holocaust eigentlich eine unbestrittene Tatsache, wenn man an das Denkmal in Berlin denkt, an die vielen anderen Denkmäler, an die vielen Publikationen darüber. Das ist der richtige Weg, sich mit dieser Vergangenheit auseinanderzusetzen. Ich habe es immer abgelehnt, mich mit solchen Leugnern des Holocaust, wie sie heißen, überhaupt auch nur auseinanderzusetzen. Man sollte sie mit Nichtachtung strafen.



Wuttke: Aber kann das der richtige Weg sein, die Ignoranz?


Jäckel: Ignoranz ist nicht strafbar.



Wuttke: Nein, ich meine, Ihre Ignoranz zu sagen, Sie setzen sich damit nicht auseinander.


Jäckel: Ja. Ich meine, wenn jemand zu mir kommt und sagt, ich weiß nicht was, Goethe habe Schiller ermordet oder der Zweite Weltkrieg habe nicht stattgefunden, dann ist eine rationale Diskussion nicht mehr möglich, dann kann man diese Leute, die das behaupten, nur auf die ganz offensichtlichen Beweise, die hundert- und tausendfach vorliegen, verweisen.



Wuttke: Und der Plan der Bundesjustizministerin, in Verbund mit diesem Vorstoß auch Ermittlungen gegen rechtsextremistische Organisationen europaweit bündeln zu können, spricht für Sie nicht dafür, so einen Straftatbestand auf ganz Europa auszuweiten?


Jäckel: Doch. Wenn wir schon solche nationalen Gesetze haben – wir müssten dann genau darüber reden, welche wir jeweils meinen, Leugnung des Holocaust verdient keine Strafe meiner Ansicht nach – dann ist eine europäische Einigung natürlich wünschenswert. Das ist sicherlich ein unguter Zustand, wenn in Frankreich, in Österreich oder in Deutschland der gleiche Tatbestand unterschiedlich beurteilt wird.


Wuttke: Herr Jäckel, in der vergangenen Woche hat der deutsch-amerikanische Historiker Konrad Jarausch sich bei uns auch dagegen ausgesprochen, die Leugnung des Holocaust noch länger unter Strafe zu stellen. Hören wir doch mal, wie er argumentiert hat:
Ich denke, eine Auseinandersetzung mit diesen Leuten muss wissenschaftlich, öffentlich und so weiter sein, aber es ist doch nicht eine Sache, die man verbieten kann. Was mich daran stört, ist, dass der Holocaust metahistorisiert wird. Das heißt, man nimmt ihn aus der Geschichte heraus als konkretes Ereignis, sondern er wird philosophisch, theologisch behandelt, um eine gegenwärtige politische Moral zu begründen, und dadurch wird Holocaustleugnung so etwas wie eine Gottesleugnung.



Wuttke: Begründen die Gesetze in Deutschland die gegenwärtige politische Moral, Herr Jäckel, wird die Holocaustleugnung dadurch zu so etwas wie einer Gottesleugnung?

Jäckel: Ich würde diesen Vergleich nicht ziehen, aber im Übrigen bin ich vollständig der Ansicht, die Konrad Jarausch eben vorgetragen hat. Ich glaube, in einer freien Gesellschaft – ich wiederhole mich jetzt – sollte es möglich sein, auch Dummheiten, auch Leugnungen der Realität vorzutragen, wenn nicht gegen andere Gesetze dabei verstoßen wird.



Wuttke: Die Verantwortung für den Holocaust, auch die hat sich in Deutschland tief eingebrannt, und zwar generationsübergreifend. Lea Rosh erntete einen Sturm der Entrüstung, als sie kurzzeitig plakatieren lies, den Holocaust hat es nie gegeben. Herr Jäckel, in welchem Stadium der Aufarbeitung befinden wir Deutschen uns denn?

Jäckel: Das war damals ein Aufruf, um Spenden für das Denkmal zu sammeln. Und dieser Werbespruch ging dann weiter, es könnte sein, dass das in einiger Zeit, ich kann das nicht mehr genau sagen, andere Leute behaupten. Aber das war natürlich niemals im Wortsinne gemeint.



Wuttke: Das hat natürlich den Sturm der Entrüstung ausgelöst. Natürlich wussten wir alle, was soll das. Aber es war offensichtlich nicht vertretbar, es hängen zu lassen und auch damit umzugehen von dem, was Sie ja sagen, wir wissen, was die Wahrheit ist.
Jäckel: Ja.



Wuttke: Deshalb noch mal meine Frage: In welchem Stadium der Aufarbeitung befinden wir uns, wenn das einen solchen Sturm der Entrüstung auslöst?

Jäckel: Ich glaube, wir sind ziemlich weit in dem Stadium der Aufarbeitung. Was zunächst die Forschung anbelangt, so dringt sie in immer tiefere Einzelheiten ein. Und auch wenn man die allgemeinen Publikationen auf die Medien ansieht, findet man ja nun wirklich den Tatbestand der Leugnung des Holocaust nicht weit verbreitet. Sondern ganz im Gegenteil: Dies wird immer wieder thematisiert, immer wieder beklagt, immer wieder beschworen. 



Wuttke: Das heißt, Holocaustleugnung sollte nicht weiter unter Strafe gestellt werden, das ist für Sie eine Dummheit. Aber: Die NPD gehört verboten?

Jäckel: Das ist wiederum eine andere Geschichte. Parteien, so heißt es im Grundgesetz, die gegen die Verfassung verstoßen, können nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verboten werden. Jeder weiß, wie kompliziert die bisherige Geschichte des Verbots der NPD gewesen ist, aber das ist etwas ganz anderes als der Tatbestand der Leugnung des Holocaust.



Wuttke: Der Historiker Eberhard Jäckel mit seinen Argumenten, warum Gesetze gegen die Leugnung des Holocaust überflüssig sind. Herr Jäckel, ich danke Ihnen sehr, einen guten Tag!

 http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/kulturinterview/588968/
 

WILLIAMSON ATTACKIERT ISRAEL

Donnerstag, 21. Januar 2010
21. Januar 2010, 04:00 Uhr

Nach langem Schweigen hat sich der Holocaust-Leugner Richard Williamson aus der Piusbruderschaft wieder zu Wort gemeldet. In einem im Internet veröffentlichten Video-Interview mit einem Kandidaten einer israelfeindlichen Partei aus Frankreich erläuterte der Bischof, dass er in Deutschland wegen “Volksverhetzung” verfolgt werde. Er habe “die sechs Millionen vergasten Juden in Frage gestellt”. Da dies in Deutschland ein Verbrechen sei, greife ihn dort die Justiz an. Williamson zog in dem auf der Video-Website “dailymotion” veröffentlichten Gespräch erneut die Rechtmäßigkeit der Gründung Israels in Zweifel. “Jedermann glaubt, dass dieser Staat legitim ist”, sagte der neben einem Weihnachtsbaum sitzende Brite auf Französisch. “Aber das führt nicht notwendigerweise dazu, dass er es ist.” In früheren Äußerungen hatte er behauptet, der Holocaust sei “von den Juden erfunden” worden, “damit ihr neuer Staat Israel akzeptiert wird”. AFP

http://www.welt.de/die-welt/politik/article5926063/Williamson-attackiert-Israel.html 


JEDERMAN HAT DAS RECHT AUF FREIHEIT DER MEINUNG

Dienstag, 19. Januar 2010

Der Artikel 19 der Menschenrechte Vereinigten Nationen, 10 Dezember 1948) sagt ganz klar :

 ”Jederman hat das Recht auf Freiheit der Meinung und der Meinungsäußerung; dieses Recht umfaßt die unbehinderte Meinungsfreiheit und die Freiheit, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut durch Mittel jeder Art sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.”

 In der BRD werden jedoch  Meinungen, die nicht erwünscht sind,  sogar mit Gefängnisstrafen unterdrückt.  Die dazu erlassenen Gesetze sind so vage, daß niemand vorher weiß, ob seine Meinungsäußerung strafbar ist.  Da wird jeder vorsichtig, d.h. er hat Angst.

 Wenn Mitglieder der Regierung bei Auslandsreisen in nicht verbündete Länder die Menschenrechte auf Freiheit der Rede für die dortigen Bürger einfordern, so bezweckt es in erster Linie die gutgläubigen Menschen in Deutschland zu täuschen.

Jederman hat das Recht auf Freiheit der Meinung und der Meinungsäußerung
From: Klaus W. Friebe (klausfriebe@web.de)
   

IST DEUTSCHLAND VERRÜCKT ?

Mittwoch, 13. Januar 2010

Kevin Käther erneut zu 20 Monaten Gefängnis verurteilt 

Am 9. Juni 2009 wurde Kevin Käther in der Berufungsverhandlung vom Landgericht Tiergarten (Berlin) erstmals zu einer achtmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt.

Was ging der Verurteilung voraus? Er schickte das Buch von Germar Rudolf “Vorlesungen über den Holocaust” an drei Prominente (Lea Rosh, Wolfgang Benz und Ernst Nolte) in Berlin und erstattete Selbstanzeige, um in einem Prozess zu klären, ob die wissenschaftlichen Sachdarstellungen des Buches richtig oder falsch seien.

Wenn die Beweiserhebung ergeben würde, dass der Inhalt des Buches falsch sei, würde er demütig eine Bestrafung auf sich nehmen. Sein Begleitschreiben an die Adressaten beinhaltete folgende Passagen:

“Die Verbreitung dieses Buches wird in der Bundesrepublik Deutschland als Leugnung des Holocausts strafrechtlich verfolgt. Der Autor Germar Rudolf ist wegen dieser verdienstvollen Tat (…) zu einer Freiheitsstrafe (…) verurteilt worden. Er verbüßt die Strafe gegenwärtig in der Justizvollzugsanstalt (…). Als Deutscher fühle ich mich aufgerufen, die Vorlesungen in unserem Volke bekannt zu machen. Ich weiß – und nehme in Kauf -, dass ich eventuell wegen dieser Anstrengung vor Gericht gestellt und zu einer Strafe verurteilt werde. In dem zu erwartenden Strafverfahren werden Sie als Zeuge aussagen müssen. Daher sollten Sie vom Inhalt der Daten-CD mit deutscher Gründlichkeit Kenntnis nehmen”.

Daraufhin erfolgte die erste Anklage. Kevin brachte über 4000 Seiten Beweisanträge in das Verfahren ein, um im Rahmen der Beweiserhebung das Buch entweder zu widerlegen oder es zu bestätigen. Das Buch beinhaltet u. a. das Gutachten von Germar Rudolf über die “Gaskammern von Auschwitz”. Der Direktor der jüdischen Anne-Frank-Stiftung Amsterdam, Hans Westra, erklärte 1994 im belgischen Fernsehen (Panorama): “Die wissenschaftlichen Analysen des Gutachtens sind perfekt.” Das Gutachten wurde überdies 1993 mehr als 300 Professoren für anorganische Chemie zugeschickt. Nicht ein einziger wollte oder konnte einen Fehler in der gutachterlichen Anaylse feststellen. Auch ein Schweizer Gerichtsgutachter musste Rudolfs Gutachten wissenschaftliche Güte attestieren.

Das Rudolf-Gutachten war natürlich einer der wichtigsten Bestandteile von Kevins Beweisanträgen. Aber auch, dass z.B. die Wochenzeitung DIE ZEIT veröffentlichte, dass der Holocaust in Auschwitz in Gruben (wahrscheinlich Erschießungen) stattgefunden hätte und nicht in Gaskammern. Darüber hinaus lud der Angeklagte die jüdische Holocaust-Autorin Gitta Sereny als Zeugin, weil sie in einem Times-Interview erklärte: “Auschwitz war kein Vernichtungslager.” Auch wollte er von den Richtern wissen, welche der offiziell schon genannten Opferzahlen von Auschwitz, die zwischen 9.000.000 und 66.000 pendeln, richtig sei. Zudem sollte ihm das Gericht verbindlich bestätigen, welches der beiden rechtsgültigen Maidanek-Urteile zutreffend sei. Denn das Landgericht Berlin urteilte 1950, dass das Konzentrationslager Maidanek keine Gaskammern besaß, während das Landgericht Düsseldorf 1981 feststelle, dass dort massenhaft vergast wurde. Er wollte mit entsprechenden Beweisanträgen von den Richtern auch geklärt haben, ob in Treblinka “vergast” oder “verdampft” wurde. Das Nürnberger Tribunal stellte noch “Verdampfung” fest. Die BRD-Urteile hingegen ermittelten “Vergasung”.

Kevin wollte mit über 4000 Seiten Beweisanträgen auf dokumentarischer und forensischer Ebene feststellen lassen, ob er subjektiv, also durch die ihm vorliegenden Dokumente, der Überzeugung sein dürfe, dass es in Auschwitz und andernorts keine Vergasungen gegeben habe.

Aber alle seine Beweisanträge wurden abgebügelt, verboten, ihm wurde obendrein wegen der Vorbringung derselben ein Strafverfahren angedroht. Der junge Mann, der im Zuge der Beweisbehandlung wirklich herausfinden wollte, ob er sich im Recht oder im Unrecht befinde, wurde in eine tiefe schwarze Gruft der Rechtlosigkeit gestoßen. Er durfte vor den Gerichten nicht feststellen lassen, ob diese offiziellen Dokumente, die sich maßgeblich widersprechen, seine subjektive Sicht bestätigen würden. Auch in der Berufungsverhandlung, wo er noch einmal weitere 2500 Seiten Beweisanträge stellte, wurde das Ersturteil von acht Monaten Gefängnis unter dem Verbot der Beweiserhebung bestätigt.

Kevin legte dann Revision ein. Am 16. September 2009 stellte sich eine Sensation ein. Der 4. Strafsenat des Kammergerichts in Berlin hob das Urteil des Berufungsgerichts auf. Und zwar in einer Form, die nur noch Freispruch zuließ. Das Gericht argumentierte, dass durch die Verschickung der Buch-CD an die drei Empfänger keine Öffentlichkeit hergestellt wurde, die zu einer Verurteilung wegen “Holocaust-Leugnung” aber unabdingbar sei. Im Beschluss steht: “Die Weitergabe an eine oder einige wenige bestimmte Personen erfüllt das Merkmal des Verbreitens nicht, wenn nicht feststeht, dass diese die Schrift weiteren Personen überlassen werden … Das angefochtene Urteil stellt ein solches Verbreiten nicht fest. Eine Mengenverbreitung scheidet aus, weil lediglich drei für bestimmte Empfänger hergestellte und diesen übersandte Exemplare der Schrift vorliegen. Damit liegt der ‘kritische Wert’ einer mindestens erforderlichen Zahl von Empfängern zweifellos nicht vor.”

Nach diesem Revisionsbeschluss sah sich das Erstgericht in Zugzwang versetzt. Da jetzt nur noch Freispruch im Erstverfahren erfolgen konnte, erging eine erneute Anklage, diesmal wegen der im Gerichtssaal gestellten Beweisanträge. Das Stellen von Beweisanträgen zur Ermittlung der Unschuld eines Angeklagten ist im übrigen ein international verbrieftes Menschenrecht, auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgehalten. Doch dieses Menschenrecht wird in der BRD bei Holo-Ketzerprozessen jedes Mal außer Kraft gesetzt bzw. mit Füßen getreten. Tatsächlich wird den Angeklagten in Holo-Prozessen durch die Verweigerung, Beweisanträge zu stellen, eine sachgerechte menschenrechtsgerechte Verteidigung verwehrt. In der BRD geht die Menschenrechtsverwahrlosung sogar noch einen Schritt weiter. Nicht nur ist es einem Angeklagten untersagt, sich zu verteidigen, vielmehr werden Angeklagte für den Versuch, sich mit dem Vorbringen von Beweisen zu verteidigen erneut angeklagt. Noch nicht einmal in China sind derartige Praktiken vor Gericht möglich.

Und so wurde Kevin am 10. Dezember 2009 wegen des Vorlesens seiner Beweisanträge im Erstprozess “wegen vierfacher Volksverhetzung” zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Diesmal, obwohl das Delikt weitaus “schlimmer” war als im ersten Prozess, setzte das Gericht seltsamerweise die höhere Strafe zur Bewährung aus. Rest Gewissen im Spiel?

Aber auch bei dieser Verurteilung fehlt dem Gericht jede Rechtsgrundlage. Denn Kevin hatte seinerzeit das Gericht aufgefordert, für das Vorlesen seiner Beweisanträge die Sitzung “nicht öffentlich” zu machen. Somit wurde auch hier keine “Öffentlichkeit”, die zu einer Verurteilung nach Paragraph 130 StGB, wie vom Kammergericht geurteilt wurde, hergestellt, obwohl sie zwingend ist.

Der Familienvater, ein tadelloser junger Mann, ein ehrenhafter und überragender Deutscher, soll also mundtot gemacht werden. Das System will ihn offenbar mit der Bewährungsstrafe in Geiselhaft nehmen, damit er künftig “das Maul hält”.

Kevin Käther hat Heldenmut bewiesen. Er hat eine Familie und ein kleine Tochter, deshalb kann er getrost auf weitere Betätigung in dieser Sache unter diesem System verzichten. Er hat genug getan, genug riskiert. Er hat einen beispielhaften Kampf geliefert. Jetzt sollte er sich seiner Familie widmen. Das System der Rechtlosigkeit wird sich sein Ende selbst bereiten. Das war schon immer so.

 National Journal 010110
http://globalfire.tv/nj/10de/verfolgungen/kevin_kaether.htm