Am 13.08.2009 fand die Berufungsverhandlung am Bundesgericht von Adelaide (Australien) gegen den Gründer des Adelaide Institute, Dr. Friedrich Töben (64 Jahre), statt. Zum Verhandlungsende wurde Töben direkt in Handschellen zu einer dreimonatigen Gefängnisstrafe abgeführt.
Die Richter behaupteten, Töben würde “antisemitisches Material” verbreiten sowie entsprechende gerichtliche Verbote missachten.
Zum Hintergrund: Töben ist ein sog. “Revisionist”, d.h. er glaubt nicht blind alles, was zum Thema “Holocaust” verbreitet wird. Weder glaubt er den erlogenen Holocaust-Memoiren von Misha Defonseca (“Überleben unter Wölfen“), noch den erlogenen Holocaust-Memoiren von Hermann Rosenblat (“Engel am Zaun“). Auch glaubt Töben nicht, dass die offiziellen Auschwitz-Opferzahlen “wenigstens drei Millionen” (Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung), “1,5 Millionen” (aktueller Auschwitz-Gedenkstein; bis 1990: “vier Millionen”) und “weniger als 600.000″ (Fritjof Meyer, in: Osteuropa, hg. von Rita Süssmuth) alle gleichermaßen wahr sind.
Dass kirchlicherseits ein großes und v.a. notwendiges Interesse am Revisionismus besteht, liegt nicht nur grundsätzlich daran, dass die Kirche “Säule und Grundfeste der Wahrheit” ist (1 Tim 3,15), sondern auch konkret an den unzähligen furchtbaren Verleumdungen, die unermüdlich generell gegen die Katholiken und speziell gegen die Päpste Pius XI. und Pius XII. vorgebracht werden. Also: Alleine im KZ Dachau waren über 2.600 katholische Kleriker als Gefangene; über 1.000 sind dort gestorben: die Nazis haben die Enzyklika “Mit brennender Sorge” (1937) beschlagnahmt und ihre Verbreitung schwer bestraft; viele Kleriker wurden von den Nazis eingekerkert und ermordet. Trotz alledem werfen die Verleumder der Kirche vor, zu wenig gegen den Nationalsozialismus unternommen, ja ihn sogar gefördert zu haben. Kurz: Wer die Kirche gerecht beurteilen will, wird sich auch mit der NS-Diktatur beschäftigen – und damit selbst zum “Revisionisten” werden.
Und in diesem Zusammenhang ergaben sich verschiedene Kontakte zwischen Töben und dem Verf., wozu diverse Mailwechsel sowie ein ca. halbstündiges Telephonat gehörten. Nach all diesem kann der Verf. es nicht unterstützen, dass Töben als “Neonazi” bezeichnet wird (s. z.B. swr.de: “Prozess gegen Neonazi Toben ausgesetzt”, 09.11.2004).
Sicherlich, es gibt Neonazis, die “revisionistische” Literatur verbreiten. Aber Neonazis verbreiten eben auch, und das wohl in allererster Linie, die nationalsozialistische Ideologie: Sie verherrlichen Hitler ggf. bis zur Apotheose (“Vergöttlichung”, z.B. durch Vergleiche zwischen Christus und Hitler – der Nationalsozialismus ist im Kern direktes Antichristentum) und reden die NS-Diktatur schön. Und genau dieses müsste man auch Töben nachweisen können, wenn man ihn als “Neo-Nazi” bezeichnet: die Verherrlichung Hitlers. Nun berichtet Töben zwar über Verurteilungen anderer Revisionisten, darunter Ernst Zündel, Horst Mahler und Sylvia Stolz, die allesamt bekennende Hitler-Bewunderer sind. Allerdings ist z.B. Germar Rudolf überhaupt kein Anhänger des Nationalsozialismus, und Jürgen Graf gibt sogar an, sich mittlerweile dem Christentum (anscheinend dem sog. “Sedisvakantismus”) zugewandt zu haben. Töben hat zudem sogar einen Text des Verf. veröffentlicht, der sich ausdrücklich gegen die NPD ausspricht.
Der Verf. ist der Meinung, dass Töben nicht hinter Gittern gehört. Er empfahl Töben deshalb – sowohl in einem öffentlichen Kommentar zu einem Youtube-Video als auch im Telephonat -, nicht nach Deutschland zu kommen, wo ihn eine weitere Gefängnisstrafe erwartet. Der Verf. teilt keinesfalls alle Ansichten von Töben; insbesondere der von Töben gelobte sog. “kategorische Imperativ” des Immanuel Kant ist nach christlicher Erkenntnis nicht zu billigen. Trotzdem verdient auch Töben, dass wahrheitsgemäß über seinen Fall und überhaupt seine Ansichten berichtet wird; und diesbzgl. haben die Medien einiges nachzuholen.
Pater Rolf Hermann Lingen