Leipzig / Sachsen: Wie gestern bereits gemeldet, bestätigte das Bundesverwaltungsgericht gestern die Verbote der Vereine Collegium Humanum (CH) e. V. und Bauernhilfe Verein zur Förderung des Ökologischen Landbaus e. V.. Die verbotenen Vereine wurden vor Gericht von Ursula Haverbeck und ihrem Anwalt vertreten.
Gegen Ende der Verhandlung wurde ihr, ungeachtet dessen daß vor dem Bundesverwaltungsgericht eigentlich nur Anwälte zu Wort kommen, Gelegenheit zu einem Schlußwort gelassen, aus dem wir wie folgt zitieren wollen:
“…Zunächst möchte ich meiner Verwunderung Ausdruck geben, ich hatte gedacht es handle sich hier um ein Vereinsverbot, aber nach der ersten Verhandlungsstunde entstand der Eindruck, daß es sich vielmehr um ein Verbot meiner Person handele. Es wurden die Prozesse gegen mich wegen Volksverhetzung § 130 StGB ausführlich behandelt. Diese aber sind abgeschlossen, rechtskräftig in der Verurteilung und beziehen sich auf mich, Ursula Haverbeck, und sind keine Vereinsprozesse.
Aufschlußreich und daher festzuhalten, ist die Kennzeichnung des Wortes Holocaust durch den Vorsitzenden Richter:
“Holocaust gleich Völkermord bedeutet systematischer Massenmord”
Wenn das zutrifft, dann ist die Frage zu stellen, wieso der Massenmord an den etwa 2,5 Millionen Heimatvertriebener, zum Teil unter bestialischen Umständen, an den 800 000 bis 1 Million auf den Rheinwiesen – zumeist junge Soldaten – an den 350 000 Toten von Hiroshima und Dresden, an den Hunderttausenden ungeborener Menschenkinder kein Holocaust ist und nicht so genannt werden darf. Man denke nur an den Kardinal Meissner, der gezwungen wurde sich öffentlich zu entschuldigen wegen Gebrauch des Wortes “Babyholocaust”
Zum Verbot des CH:
Zur Darstellung der weithin unbekannten Tätigkeit des CH, möchte ich sieben Punkte aus der Rede des Generalbundesanwaltes Prof. Dr. Max Güde 1978 bei der Gründungsversammlung der Gustav-Heinemann-Initiative, zu deren Gründungsmitgliedern mein Mann und ich gehörten, anführen.
1. Nicht der Bürger, sondern die Politiker gefährden die Verfassung.
2. Erzwungener Konformismus ist das Kennzeichen totalitärer Staaten.
3. Durch terroristischen Schock dürfen wir uns nicht verleiten lassen
Ungefährliche zu verfolgen, als ob sie gefährlich wären.
4. Eine Bestrafung wegen einer rechtmäßigen Tätigkeit ist ausgeschlossen. Darum kann niemand allein wegen Zugehörigkeit zu einer verbotenen Partei diszipliniert werden, weil diese Betätigung rechtmäßig ist.
5. Der Staat schickt sich an, am Ende des 20. Jahrhunderts, also am Tore des 3. Jahrtausends, die Gesinnung seiner Bürger vor sein Forum zu ziehen und mit Diskriminierung zu bestrafen.
6. Der Staat ist nicht berufen, Wahrheit zu verkünden, so daß er dem Bürger eine verpflichtende Wahrheit auferlegen könnte, die jener im Gehorsam anzunehmen hätte. Nur schädliche Handlungen darf der Staat abwehren und verbieten, nicht aber Meinungen und Ideologien.
7. massenhafte Verfolgung von “Extremisten” ist rechtlich und politisch falsch. Ihre Wirkung auf die junge Generation ist kränkend, verbitternd und demoralisierend. Diese Verfolgung bringt die Gefahr mit sich, daß ihre Objekte aus Opponenten zu Feinden werden. Da den Betroffenen kein glaubwürdiges Recht entgegengestellt wird, verzweifeln sie am Recht. Dieser Staatsschutz ist schlechthin schädlich, denn die am Recht verzweifeln, sind der Gefahr des Terrorismus am
stärksten ausgesetzt.
Das galt nicht nur 1978, sondern gilt heute noch genauso!
Das sind die Kriterien für demokratisch bestimmtes politisches Handeln. Danach haben wir uns gerichtet.
Es ist zu fragen, warum Richter, die doch angeblich unabhängig sein sollen, und die Staatsanwälte, die nach Ansicht des Deutschen Richterbundes auch unabhängig sein müßten, nicht die Grundrechte schützen vor den Angriffen der Antifa und auch der Politiker, sondern statt dessen Verteidiger der Grundrechte verfolgen und
verurteilen.
Ich beantrage die Aufhebung des Verbotes
Den nachfolgenden Text hatte ich als Schlußwort vorbereitet, konnte es aber nicht mehr vortragen.
Dieser Text paßt vielleicht auch besser nach der Urteilsverkündung.
Das historisch und auch als Bau bedeutende ehemalige Deutsche Reichsgericht weckt im Betrachter und im dort als angeklagten Kläger stehenden Bürger Erinnerungen an die deutsche Geschichte.
Vor neunzig Jahren, am 12.Mai 1919 hielt der Sozialdemokrat Philipp Scheidemann, als Ministerpräsident der Deutschen Reichsregierung, in der Berliner Universität zu “Versailles” eine bewegende Rede, daraus folgende Passage:
” Ihnen, den Mitgliedern der Deutschen Nationalversammlung gilt heute das Wort: “Der Menschheit Würde ist in Eu’re Hand gegeben! Bewahret sie!”
(Heute muß wohl hinzugefügt werden, von Friedrich Schiller)
“Würde dieser Vertrag wirklich unterschrieben, so wäre es nicht Deutschlands Leiche allein, die auf dem Schlachtfelde von Versailles liegen bliebe. Daneben würden also ebenso edle Leichen liegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker, die Unabhängigkeit freier Nationen, und der Glaube, an all die schönen Ideale, unter deren Banner die Entente zu fechten vorgab und vor allem der Glaube an die Vertragstreue.”
Den Mitgliedern dieses Hohen Gerichts gilt also das Wort: ” Der Menschheit Würde ist in Eu’re Hand gegeben! Bewahret sie!”
Wird dieses Vereinsverbot wirklich aufrecht erhalten, so ist nicht nur die Leiche des COLLEGIUM HUMANUM, die auf dem Schlachtfelde der Parteienkratie liegen bleibt, daneben liegen die gleich edlen Leichen all der schönen Ideale unter deren Banner die Demokraten eine bessere Welt einzurichten vorgaben.
Dieses Gericht hat über mehr als nur zwei kleine Vereine sein vernichtendes Urteil gefällt.“
Ursula Haverbeck
http://de.altermedia.info/general/aus-ursula-haverbecks-erklarung-vor-dem-bundesverwaltungsgericht-in-leipzig-07-08-09_33180.html#more-33180