VERBOT BESTÄTIGT

Collegium Humanum: Revisionismus und Holocaust-Leugnung

Das “Internationale Studienwerk – Collegium Humanum e.V.” (CH) wurde im Jahr 1963 gegründet. Der Verein hatte bis zu seinem Verbot seinen Sitz im nordrhein-westfälischen Vlotho. Dort betrieb er ein Schulungszentrum unter dem Namen “Collegium Humanum – Akademie für Umwelt und Lebensschutz”, das von Rechtsextremisten für Tagungen und andere Veranstaltungen genutzt wurde.

Holocaust-Leugner Mahler spielte dominierende Rolle

Vorsitzende des Vereins war zum Zeitpunkt seines Verbots Ursula Haverbeck-Wetzel, die im Jahr 2007 vom Landgericht Dortmund wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Neben ihr war der wegen Holocaust-Leugnung verurteilte ehemalige Rechtsanwalt der NPD, Horst Mahler, eine dominierende Figur in dem Verein.
Der Verein gab nach Angaben der Verfassungsschutzämter des Bundes und des Landes Nordhrein-Westfalen die Zeitschrift “Lebensschutz-Informationen – Stimme des Gewissens”, in der wiederholt antisemitische und revistionistische Standpunkte vertreten wurden. Laut dem Verfassungsschutzbericht des Landes Nordhrein-Westfalen für das Jahr 2006 wurde darin auch wiederholt der Holocaust geleugnet. Außerdem berichtete die Zeitschrift über Gerichtsprozesse gegen Revisionisten und Holocaust-Leugner.

Kampagne gegen “Justizverbrechen”

Im Jahr 2003 wurde im “Collegium Humanum” der “Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten” (VRBHV) gegründet. Die Gründung war Teil einer von Mahler initiierten Kampagne unter dem Motto “Feldzug gegen die Offenkundigkeit des Holocaust”, bei der es laut Verfassungsschutz um eine “öffentlichkeitswirksame Neubewertung der nationalsozialistischen Machenschaften und der damit verbundenen Rechtsprechung” ging. Hauptziel war, die Strafverfolgungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Volksverhetzung als “Justizverbrechen” darzustellen. Die Kampagne, in deren Rahmen unter anderem Veranstaltungen im CH-Schulungszentrum abgehalten wurden, hatte nach Einschätzung des Verfassungsschutzes aber nicht die von ihren Initiatoren erwünschte Resonanz.
Das “Collegium Humanum” sowie seine Teilorganisationen “Bauernhilfe” und VRBHV wurden am 7. Mai 2008 vom Bundesinnenministerium verboten. Während das Verbot des VRBHV rechtskräftig ist, haben “Collegium Humanum” und “Bauernhilfe” Rechtsmittel gegen ihre Verbote eingelegt.

http://www.mdr.de/nachrichten/6579417-hintergrund-6579293.html

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