Archiv für August 2009

TÖBEN VERHAFTET

Donnerstag, 13. August 2009

Am 13.08.2009 fand die Berufungsverhandlung am Bundesgericht von Adelaide (Australien) gegen den Gründer des Adelaide Institute, Dr. Friedrich Töben (64 Jahre), statt. Zum Verhandlungsende wurde Töben direkt in Handschellen zu einer dreimonatigen Gefängnisstrafe abgeführt.
Die Richter behaupteten, Töben würde “antisemitisches Material” verbreiten sowie entsprechende gerichtliche Verbote missachten.
Zum Hintergrund: Töben ist ein sog. “Revisionist”, d.h. er glaubt nicht blind alles, was zum Thema “Holocaust” verbreitet wird. Weder glaubt er den erlogenen Holocaust-Memoiren von Misha Defonseca (“Überleben unter Wölfen“), noch den erlogenen Holocaust-Memoiren von Hermann Rosenblat (“Engel am Zaun“). Auch glaubt Töben nicht, dass die offiziellen Auschwitz-Opferzahlen “wenigstens drei Millionen” (Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung), “1,5 Millionen” (aktueller Auschwitz-Gedenkstein; bis 1990: “vier Millionen”) und “weniger als 600.000″ (Fritjof Meyer, in: Osteuropa, hg. von Rita Süssmuth) alle gleichermaßen wahr sind.
Dass kirchlicherseits ein großes und v.a. notwendiges Interesse am Revisionismus besteht, liegt nicht nur grundsätzlich daran, dass die Kirche “Säule und Grundfeste der Wahrheit” ist (1 Tim 3,15), sondern auch konkret an den unzähligen furchtbaren Verleumdungen, die unermüdlich generell gegen die Katholiken und speziell gegen die Päpste Pius XI. und Pius XII. vorgebracht werden. Also: Alleine im KZ Dachau waren über 2.600 katholische Kleriker als Gefangene; über 1.000 sind dort gestorben: die Nazis haben die Enzyklika “Mit brennender Sorge” (1937) beschlagnahmt und ihre Verbreitung schwer bestraft; viele Kleriker wurden von den Nazis eingekerkert und ermordet. Trotz alledem werfen die Verleumder der Kirche vor, zu wenig gegen den Nationalsozialismus unternommen, ja ihn sogar gefördert zu haben. Kurz: Wer die Kirche gerecht beurteilen will, wird sich auch mit der NS-Diktatur beschäftigen – und damit selbst zum “Revisionisten” werden.
Und in diesem Zusammenhang ergaben sich verschiedene Kontakte zwischen Töben und dem Verf., wozu diverse Mailwechsel sowie ein ca. halbstündiges Telephonat gehörten. Nach all diesem kann der Verf. es nicht unterstützen, dass Töben als “Neonazi” bezeichnet wird (s. z.B. swr.de: “Prozess gegen Neonazi Toben ausgesetzt”, 09.11.2004).
Sicherlich, es gibt Neonazis, die “revisionistische” Literatur verbreiten. Aber Neonazis verbreiten eben auch, und das wohl in allererster Linie, die nationalsozialistische Ideologie: Sie verherrlichen Hitler ggf. bis zur Apotheose (“Vergöttlichung”, z.B. durch Vergleiche zwischen Christus und Hitler – der Nationalsozialismus ist im Kern direktes Antichristentum) und reden die NS-Diktatur schön. Und genau dieses müsste man auch Töben nachweisen können, wenn man ihn als “Neo-Nazi” bezeichnet: die Verherrlichung Hitlers. Nun berichtet Töben zwar über Verurteilungen anderer Revisionisten, darunter Ernst Zündel, Horst Mahler und Sylvia Stolz, die allesamt bekennende Hitler-Bewunderer sind. Allerdings ist z.B. Germar Rudolf überhaupt kein Anhänger des Nationalsozialismus, und Jürgen Graf gibt sogar an, sich mittlerweile dem Christentum (anscheinend dem sog. “Sedisvakantismus”) zugewandt zu haben. Töben hat zudem sogar einen Text des Verf. veröffentlicht, der sich ausdrücklich gegen die NPD ausspricht.
Der Verf. ist der Meinung, dass Töben nicht hinter Gittern gehört. Er empfahl Töben deshalb – sowohl in einem öffentlichen Kommentar zu einem Youtube-Video als auch im Telephonat -, nicht nach Deutschland zu kommen, wo ihn eine weitere Gefängnisstrafe erwartet. Der Verf. teilt keinesfalls alle Ansichten von Töben; insbesondere der von Töben gelobte sog. “kategorische Imperativ” des Immanuel Kant ist nach christlicher Erkenntnis nicht zu billigen. Trotzdem verdient auch Töben, dass wahrheitsgemäß über seinen Fall und überhaupt seine Ansichten berichtet wird; und diesbzgl. haben die Medien einiges nachzuholen. 

Pater Rolf Hermann Lingen

URSULA HAT RECHT

Mittwoch, 12. August 2009


Leipzig / Sachsen: Wie gestern bereits gemeldet, bestätigte das Bundesverwaltungsgericht gestern die Verbote der Vereine Collegium Humanum (CH) e. V. und Bauernhilfe Verein zur Förderung des Ökologischen Landbaus e. V.. Die verbotenen Vereine wurden vor Gericht von Ursula Haverbeck und ihrem Anwalt vertreten.

Gegen Ende der Verhandlung wurde ihr, ungeachtet dessen daß vor dem Bundesverwaltungsgericht eigentlich nur Anwälte zu Wort kommen, Gelegenheit zu einem Schlußwort gelassen, aus dem wir wie folgt zitieren wollen:

“…Zunächst möchte ich meiner Verwunderung Ausdruck geben, ich hatte gedacht es handle sich hier um ein Vereinsverbot, aber nach der ersten Verhandlungsstunde entstand der Eindruck, daß es sich vielmehr um ein Verbot meiner Person handele. Es wurden die Prozesse gegen mich wegen Volksverhetzung § 130 StGB ausführlich behandelt. Diese aber sind abgeschlossen, rechtskräftig in der Verurteilung und beziehen sich auf mich, Ursula Haverbeck, und sind keine Vereinsprozesse.

Aufschlußreich und daher festzuhalten, ist die Kennzeichnung des Wortes Holocaust durch den Vorsitzenden Richter:

“Holocaust gleich Völkermord bedeutet systematischer Massenmord”

Wenn das zutrifft, dann ist die Frage zu stellen, wieso der Massenmord an den etwa 2,5 Millionen Heimatvertriebener, zum Teil unter bestialischen Umständen, an den 800 000 bis 1 Million auf den Rheinwiesen – zumeist junge Soldaten – an den 350 000 Toten von Hiroshima und Dresden, an den Hunderttausenden ungeborener Menschenkinder kein Holocaust ist und nicht so genannt werden darf. Man denke nur an den Kardinal Meissner, der gezwungen wurde sich öffentlich zu entschuldigen wegen Gebrauch des Wortes “Babyholocaust”

Zum Verbot des CH:

Zur Darstellung der weithin unbekannten Tätigkeit des CH, möchte ich sieben Punkte aus der Rede des Generalbundesanwaltes Prof. Dr. Max Güde 1978 bei der Gründungsversammlung der Gustav-Heinemann-Initiative, zu deren Gründungsmitgliedern mein Mann und ich gehörten, anführen.

1. Nicht der Bürger, sondern die Politiker gefährden die Verfassung.

2. Erzwungener Konformismus ist das Kennzeichen totalitärer Staaten.

3. Durch terroristischen Schock dürfen wir uns nicht verleiten lassen

Ungefährliche zu verfolgen, als ob sie gefährlich wären.

4. Eine Bestrafung wegen einer rechtmäßigen Tätigkeit ist ausgeschlossen. Darum kann niemand allein wegen Zugehörigkeit zu einer verbotenen Partei diszipliniert werden, weil diese Betätigung rechtmäßig ist.

5. Der Staat schickt sich an, am Ende des 20. Jahrhunderts, also am Tore des 3. Jahrtausends, die Gesinnung seiner Bürger vor sein Forum zu ziehen und mit Diskriminierung zu bestrafen.

6. Der Staat ist nicht berufen, Wahrheit zu verkünden, so daß er dem Bürger eine verpflichtende Wahrheit auferlegen könnte, die jener im Gehorsam anzunehmen hätte. Nur schädliche Handlungen darf der Staat abwehren und verbieten, nicht aber Meinungen und Ideologien.

7. massenhafte Verfolgung von “Extremisten” ist rechtlich und politisch falsch. Ihre Wirkung auf die junge Generation ist kränkend, verbitternd und demoralisierend. Diese Verfolgung bringt die Gefahr mit sich, daß ihre Objekte aus Opponenten zu Feinden werden. Da den Betroffenen kein glaubwürdiges Recht entgegengestellt wird, verzweifeln sie am Recht. Dieser Staatsschutz ist schlechthin schädlich, denn die am Recht verzweifeln, sind der Gefahr des Terrorismus am

stärksten ausgesetzt.

Das galt nicht nur 1978, sondern gilt heute noch genauso!

Das sind die Kriterien für demokratisch bestimmtes politisches Handeln. Danach haben wir uns gerichtet.

Es ist zu fragen, warum Richter, die doch angeblich unabhängig sein sollen, und die Staatsanwälte, die nach Ansicht des Deutschen Richterbundes auch unabhängig sein müßten, nicht die Grundrechte schützen vor den Angriffen der Antifa und auch der Politiker, sondern statt dessen Verteidiger der Grundrechte verfolgen und

verurteilen.

Ich beantrage die Aufhebung des Verbotes

Den nachfolgenden Text hatte ich als Schlußwort vorbereitet, konnte es aber nicht mehr vortragen.

Dieser Text paßt vielleicht auch besser nach der Urteilsverkündung.

Das historisch und auch als Bau bedeutende ehemalige Deutsche Reichsgericht weckt im Betrachter und im dort als angeklagten Kläger stehenden Bürger Erinnerungen an die deutsche Geschichte.

Vor neunzig Jahren, am 12.Mai 1919 hielt der Sozialdemokrat Philipp Scheidemann, als Ministerpräsident der Deutschen Reichsregierung, in der Berliner Universität zu “Versailles” eine bewegende Rede, daraus folgende Passage:

” Ihnen, den Mitgliedern der Deutschen Nationalversammlung gilt heute das Wort: “Der Menschheit Würde ist in Eu’re Hand gegeben! Bewahret sie!”

(Heute muß wohl hinzugefügt werden, von Friedrich Schiller)

“Würde dieser Vertrag wirklich unterschrieben, so wäre es nicht Deutschlands Leiche allein, die auf dem Schlachtfelde von Versailles liegen bliebe. Daneben würden also ebenso edle Leichen liegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker, die Unabhängigkeit freier Nationen, und der Glaube, an all die schönen Ideale, unter deren Banner die Entente zu fechten vorgab und vor allem der Glaube an die Vertragstreue.”

Den Mitgliedern dieses Hohen Gerichts gilt also das Wort: ” Der Menschheit Würde ist in Eu’re Hand gegeben! Bewahret sie!”

Wird dieses Vereinsverbot wirklich aufrecht erhalten, so ist nicht nur die Leiche des COLLEGIUM HUMANUM, die auf dem Schlachtfelde der Parteienkratie liegen bleibt, daneben liegen die gleich edlen Leichen all der schönen Ideale unter deren Banner die Demokraten eine bessere Welt einzurichten vorgaben.

Dieses Gericht hat über mehr als nur zwei kleine Vereine sein vernichtendes Urteil gefällt.“

Ursula Haverbeck

 

http://de.altermedia.info/general/aus-ursula-haverbecks-erklarung-vor-dem-bundesverwaltungsgericht-in-leipzig-07-08-09_33180.html#more-33180

 

VERBOT BESTÄTIGT

Mittwoch, 5. August 2009

Collegium Humanum: Revisionismus und Holocaust-Leugnung

Das “Internationale Studienwerk – Collegium Humanum e.V.” (CH) wurde im Jahr 1963 gegründet. Der Verein hatte bis zu seinem Verbot seinen Sitz im nordrhein-westfälischen Vlotho. Dort betrieb er ein Schulungszentrum unter dem Namen “Collegium Humanum – Akademie für Umwelt und Lebensschutz”, das von Rechtsextremisten für Tagungen und andere Veranstaltungen genutzt wurde.

Holocaust-Leugner Mahler spielte dominierende Rolle

Vorsitzende des Vereins war zum Zeitpunkt seines Verbots Ursula Haverbeck-Wetzel, die im Jahr 2007 vom Landgericht Dortmund wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Neben ihr war der wegen Holocaust-Leugnung verurteilte ehemalige Rechtsanwalt der NPD, Horst Mahler, eine dominierende Figur in dem Verein.
Der Verein gab nach Angaben der Verfassungsschutzämter des Bundes und des Landes Nordhrein-Westfalen die Zeitschrift “Lebensschutz-Informationen – Stimme des Gewissens”, in der wiederholt antisemitische und revistionistische Standpunkte vertreten wurden. Laut dem Verfassungsschutzbericht des Landes Nordhrein-Westfalen für das Jahr 2006 wurde darin auch wiederholt der Holocaust geleugnet. Außerdem berichtete die Zeitschrift über Gerichtsprozesse gegen Revisionisten und Holocaust-Leugner.

Kampagne gegen “Justizverbrechen”

Im Jahr 2003 wurde im “Collegium Humanum” der “Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten” (VRBHV) gegründet. Die Gründung war Teil einer von Mahler initiierten Kampagne unter dem Motto “Feldzug gegen die Offenkundigkeit des Holocaust”, bei der es laut Verfassungsschutz um eine “öffentlichkeitswirksame Neubewertung der nationalsozialistischen Machenschaften und der damit verbundenen Rechtsprechung” ging. Hauptziel war, die Strafverfolgungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Volksverhetzung als “Justizverbrechen” darzustellen. Die Kampagne, in deren Rahmen unter anderem Veranstaltungen im CH-Schulungszentrum abgehalten wurden, hatte nach Einschätzung des Verfassungsschutzes aber nicht die von ihren Initiatoren erwünschte Resonanz.
Das “Collegium Humanum” sowie seine Teilorganisationen “Bauernhilfe” und VRBHV wurden am 7. Mai 2008 vom Bundesinnenministerium verboten. Während das Verbot des VRBHV rechtskräftig ist, haben “Collegium Humanum” und “Bauernhilfe” Rechtsmittel gegen ihre Verbote eingelegt.

http://www.mdr.de/nachrichten/6579417-hintergrund-6579293.html