LEUGNUNG NICHT STRAFEN – SO JÄCKEL

24. Januar 2010

Historiker Jäckel: Holocaust-Leugner mit Ignoranz strafen

Moderation: Gabi Wuttke

Der Historiker Eberhard Jäckel hat sich gegen die Bestrafung von Holocaust-Leugnern ausgesprochen. Das Verbot eines bestimmten Geschichtsbildes sei “einer freien Gesellschaft nicht würdig”, sagte Jäckel, einer der Initiatoren des Holocaust-Mahnmals in Berlin, angesichts der Diskussion um ein EU-weites Verbot der Holocaust-Leugnung. 

Gabi Wuttke: Die Leugnung des Holocaust als Strafbestand, der überall in der Europäischen Union gelten soll: Das ist erklärtes Ziel der Bundesregierung, die ja derzeit den EU-Ratsvorsitz hat. Der Vorstoß hat eine lebhafte Diskussion ausgelöst. Sind Gesetze ein sinnvolles Mittel gegen Antisemitismus oder sind sie staatliche verordnete Geschichtsschreibung? Natürlich diskutieren wir auch im Radiofeuilleton darüber, heute Morgen mit dem Historiker Professor Eberhard Jäckel, dessen Arbeiten über den Nationalsozialismus und den Holocaust nicht nur in Deutschland Standardwerke sind. Guten Morgen Herr Jäckel!


Eberhard Jäckel: Guten Morgen!



Wuttke: Wer den Holocaust leugnet, gehört der für Sie bestraft oder nicht?


Jäckel: Ich bin immer gegen diese gesetzlichen Bestimmungen gewesen. Es ist natürlich selbstverständlich, extrem unvernünftig und dumm zu leugnen oder zu bestreiten, dass im Zweiten Weltkrieg – und darum geht es – in dem von Deutschland beherrschten Europa Millionen von Juden ermordet worden sind. Das ist der Tatbestand, der Holocaust genannt wird. 

Das ist so selbstverständlich, dass man darüber eigentlich überhaupt nicht mehr diskutieren kann. Wer das bestreitet … das ist ungefähr so, als wenn man bestreiten wollte, dass der Zweite Weltkrieg überhaupt stattgefunden habe. Die Frage ist nur, ob solche Dummheit bestraft werden soll, ob das zu irgendeinem Ziel führt, und da habe ich meine sehr großen Bedenken.


Wuttke: Aber es ist ja nicht nur Dummheit, sondern es kann ja auch zu Volksverhetzung, es kann zu Kriminalität, zu Anschlägen führen.


Jäckel: Darf ich gleich sagen, das sind andere Tatbestände. Anschläge, Gewalt gegen Personen und Sachen muss selbstverständlich strafbar bleiben. Volksverhetzung ist auch ein anderer Tatbestand. Hier geht es darum, dass ein bestimmtes Geschichtsbild verboten werden soll, und das scheint mir einer freien Gesellschaft nicht würdig zu sein. 

In der großen Auseinandersetzung um die Entnazifizierung hat Eugen Kogon in den fünfziger Jahren einmal gefordert das Recht auf den politischen Irrtum. Und ich glaube, das muss eine freie Gesellschaft einräumen, und sie muss auch hier das Recht auf, ja, auf Dummheit erlauben. Auch Geisteskrankheit kann ja nicht verboten werden.



Wuttke: In den USA, Herr Jäckel, gibt es Gesetze, wie wir sie haben, nicht. In einem Kommentar des Tagespiegel war gerade zu lesen, in freien Ländern darf alles in Frage gestellt werden. Ist Deutschland also kein freies Land?

Jäckel: In dieser Hinsicht wäre die Freiheit eingeschränkt, und wir haben solche Tatbestände natürlich in größerer Zahl. Das Einzige, was die Achtundsechziger, und die Terroristen langfristig außer ihren Verbrechen bewirkt haben, ist eine Einschränkung unserer Freiheit gewesen. Und ich möchte nicht in einem Lande leben, in dem das so ist. Ich weiß, dass das in verschiedenen Ländern Europas unter Strafe gestellt wird. Frankreich will jetzt noch weitergehen und auch noch andere Geschichtsbilder verbieten. Und ich glaube, das ist in einer freien Gesellschaft der falsche Weg.


Wuttke: Was aber würde denn Ihrer Meinung nach geschehen oder geschieht nicht, wenn die Leugnung des Holocaust kein Straftatbestand mehr ist?

Jäckel: Man soll nach anderen Straftatbeständen schauen, Volksverhetzung, Anschläge natürlich und so weiter und so weiter. Aber die Leugnung von bestimmten Geschichtsbildern, die sollte meiner Ansicht nach unbestraft bleiben.



Wuttke: Was ist denn sinnvoller als Gesetze, die die Leugnung des Holocaust unter Strafe stellen?

Jäckel: Bitte noch mal.



Wuttke: Was ist denn sinnvoller in der Auseinandersetzung einer Gesellschaft mit Menschen, die eben diesen Tatbestand, wie Sie sagen, leugnen, wenn man es nicht unter Strafe stellt?


Jäckel: Ich glaube, dass man das öffentlich und politisch und wissenschaftlich bekämpfen sollte, und das geschieht ja auch. In unserer deutschen Gesellschaft ist doch der Holocaust eigentlich eine unbestrittene Tatsache, wenn man an das Denkmal in Berlin denkt, an die vielen anderen Denkmäler, an die vielen Publikationen darüber. Das ist der richtige Weg, sich mit dieser Vergangenheit auseinanderzusetzen. Ich habe es immer abgelehnt, mich mit solchen Leugnern des Holocaust, wie sie heißen, überhaupt auch nur auseinanderzusetzen. Man sollte sie mit Nichtachtung strafen.



Wuttke: Aber kann das der richtige Weg sein, die Ignoranz?


Jäckel: Ignoranz ist nicht strafbar.



Wuttke: Nein, ich meine, Ihre Ignoranz zu sagen, Sie setzen sich damit nicht auseinander.


Jäckel: Ja. Ich meine, wenn jemand zu mir kommt und sagt, ich weiß nicht was, Goethe habe Schiller ermordet oder der Zweite Weltkrieg habe nicht stattgefunden, dann ist eine rationale Diskussion nicht mehr möglich, dann kann man diese Leute, die das behaupten, nur auf die ganz offensichtlichen Beweise, die hundert- und tausendfach vorliegen, verweisen.



Wuttke: Und der Plan der Bundesjustizministerin, in Verbund mit diesem Vorstoß auch Ermittlungen gegen rechtsextremistische Organisationen europaweit bündeln zu können, spricht für Sie nicht dafür, so einen Straftatbestand auf ganz Europa auszuweiten?


Jäckel: Doch. Wenn wir schon solche nationalen Gesetze haben – wir müssten dann genau darüber reden, welche wir jeweils meinen, Leugnung des Holocaust verdient keine Strafe meiner Ansicht nach – dann ist eine europäische Einigung natürlich wünschenswert. Das ist sicherlich ein unguter Zustand, wenn in Frankreich, in Österreich oder in Deutschland der gleiche Tatbestand unterschiedlich beurteilt wird.


Wuttke: Herr Jäckel, in der vergangenen Woche hat der deutsch-amerikanische Historiker Konrad Jarausch sich bei uns auch dagegen ausgesprochen, die Leugnung des Holocaust noch länger unter Strafe zu stellen. Hören wir doch mal, wie er argumentiert hat:
Ich denke, eine Auseinandersetzung mit diesen Leuten muss wissenschaftlich, öffentlich und so weiter sein, aber es ist doch nicht eine Sache, die man verbieten kann. Was mich daran stört, ist, dass der Holocaust metahistorisiert wird. Das heißt, man nimmt ihn aus der Geschichte heraus als konkretes Ereignis, sondern er wird philosophisch, theologisch behandelt, um eine gegenwärtige politische Moral zu begründen, und dadurch wird Holocaustleugnung so etwas wie eine Gottesleugnung.



Wuttke: Begründen die Gesetze in Deutschland die gegenwärtige politische Moral, Herr Jäckel, wird die Holocaustleugnung dadurch zu so etwas wie einer Gottesleugnung?

Jäckel: Ich würde diesen Vergleich nicht ziehen, aber im Übrigen bin ich vollständig der Ansicht, die Konrad Jarausch eben vorgetragen hat. Ich glaube, in einer freien Gesellschaft – ich wiederhole mich jetzt – sollte es möglich sein, auch Dummheiten, auch Leugnungen der Realität vorzutragen, wenn nicht gegen andere Gesetze dabei verstoßen wird.



Wuttke: Die Verantwortung für den Holocaust, auch die hat sich in Deutschland tief eingebrannt, und zwar generationsübergreifend. Lea Rosh erntete einen Sturm der Entrüstung, als sie kurzzeitig plakatieren lies, den Holocaust hat es nie gegeben. Herr Jäckel, in welchem Stadium der Aufarbeitung befinden wir Deutschen uns denn?

Jäckel: Das war damals ein Aufruf, um Spenden für das Denkmal zu sammeln. Und dieser Werbespruch ging dann weiter, es könnte sein, dass das in einiger Zeit, ich kann das nicht mehr genau sagen, andere Leute behaupten. Aber das war natürlich niemals im Wortsinne gemeint.



Wuttke: Das hat natürlich den Sturm der Entrüstung ausgelöst. Natürlich wussten wir alle, was soll das. Aber es war offensichtlich nicht vertretbar, es hängen zu lassen und auch damit umzugehen von dem, was Sie ja sagen, wir wissen, was die Wahrheit ist.
Jäckel: Ja.



Wuttke: Deshalb noch mal meine Frage: In welchem Stadium der Aufarbeitung befinden wir uns, wenn das einen solchen Sturm der Entrüstung auslöst?

Jäckel: Ich glaube, wir sind ziemlich weit in dem Stadium der Aufarbeitung. Was zunächst die Forschung anbelangt, so dringt sie in immer tiefere Einzelheiten ein. Und auch wenn man die allgemeinen Publikationen auf die Medien ansieht, findet man ja nun wirklich den Tatbestand der Leugnung des Holocaust nicht weit verbreitet. Sondern ganz im Gegenteil: Dies wird immer wieder thematisiert, immer wieder beklagt, immer wieder beschworen. 



Wuttke: Das heißt, Holocaustleugnung sollte nicht weiter unter Strafe gestellt werden, das ist für Sie eine Dummheit. Aber: Die NPD gehört verboten?

Jäckel: Das ist wiederum eine andere Geschichte. Parteien, so heißt es im Grundgesetz, die gegen die Verfassung verstoßen, können nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verboten werden. Jeder weiß, wie kompliziert die bisherige Geschichte des Verbots der NPD gewesen ist, aber das ist etwas ganz anderes als der Tatbestand der Leugnung des Holocaust.



Wuttke: Der Historiker Eberhard Jäckel mit seinen Argumenten, warum Gesetze gegen die Leugnung des Holocaust überflüssig sind. Herr Jäckel, ich danke Ihnen sehr, einen guten Tag!

 http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/kulturinterview/588968/
 

WILLIAMSON ATTACKIERT ISRAEL

21. Januar 2010
21. Januar 2010, 04:00 Uhr

Nach langem Schweigen hat sich der Holocaust-Leugner Richard Williamson aus der Piusbruderschaft wieder zu Wort gemeldet. In einem im Internet veröffentlichten Video-Interview mit einem Kandidaten einer israelfeindlichen Partei aus Frankreich erläuterte der Bischof, dass er in Deutschland wegen “Volksverhetzung” verfolgt werde. Er habe “die sechs Millionen vergasten Juden in Frage gestellt”. Da dies in Deutschland ein Verbrechen sei, greife ihn dort die Justiz an. Williamson zog in dem auf der Video-Website “dailymotion” veröffentlichten Gespräch erneut die Rechtmäßigkeit der Gründung Israels in Zweifel. “Jedermann glaubt, dass dieser Staat legitim ist”, sagte der neben einem Weihnachtsbaum sitzende Brite auf Französisch. “Aber das führt nicht notwendigerweise dazu, dass er es ist.” In früheren Äußerungen hatte er behauptet, der Holocaust sei “von den Juden erfunden” worden, “damit ihr neuer Staat Israel akzeptiert wird”. AFP

http://www.welt.de/die-welt/politik/article5926063/Williamson-attackiert-Israel.html 


JEDERMAN HAT DAS RECHT AUF FREIHEIT DER MEINUNG

19. Januar 2010

Der Artikel 19 der Menschenrechte Vereinigten Nationen, 10 Dezember 1948) sagt ganz klar :

 ”Jederman hat das Recht auf Freiheit der Meinung und der Meinungsäußerung; dieses Recht umfaßt die unbehinderte Meinungsfreiheit und die Freiheit, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut durch Mittel jeder Art sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.”

 In der BRD werden jedoch  Meinungen, die nicht erwünscht sind,  sogar mit Gefängnisstrafen unterdrückt.  Die dazu erlassenen Gesetze sind so vage, daß niemand vorher weiß, ob seine Meinungsäußerung strafbar ist.  Da wird jeder vorsichtig, d.h. er hat Angst.

 Wenn Mitglieder der Regierung bei Auslandsreisen in nicht verbündete Länder die Menschenrechte auf Freiheit der Rede für die dortigen Bürger einfordern, so bezweckt es in erster Linie die gutgläubigen Menschen in Deutschland zu täuschen.

Jederman hat das Recht auf Freiheit der Meinung und der Meinungsäußerung
From: Klaus W. Friebe (klausfriebe@web.de)
   

IST DEUTSCHLAND VERRÜCKT ?

13. Januar 2010

Kevin Käther erneut zu 20 Monaten Gefängnis verurteilt 

Am 9. Juni 2009 wurde Kevin Käther in der Berufungsverhandlung vom Landgericht Tiergarten (Berlin) erstmals zu einer achtmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt.

Was ging der Verurteilung voraus? Er schickte das Buch von Germar Rudolf “Vorlesungen über den Holocaust” an drei Prominente (Lea Rosh, Wolfgang Benz und Ernst Nolte) in Berlin und erstattete Selbstanzeige, um in einem Prozess zu klären, ob die wissenschaftlichen Sachdarstellungen des Buches richtig oder falsch seien.

Wenn die Beweiserhebung ergeben würde, dass der Inhalt des Buches falsch sei, würde er demütig eine Bestrafung auf sich nehmen. Sein Begleitschreiben an die Adressaten beinhaltete folgende Passagen:

“Die Verbreitung dieses Buches wird in der Bundesrepublik Deutschland als Leugnung des Holocausts strafrechtlich verfolgt. Der Autor Germar Rudolf ist wegen dieser verdienstvollen Tat (…) zu einer Freiheitsstrafe (…) verurteilt worden. Er verbüßt die Strafe gegenwärtig in der Justizvollzugsanstalt (…). Als Deutscher fühle ich mich aufgerufen, die Vorlesungen in unserem Volke bekannt zu machen. Ich weiß – und nehme in Kauf -, dass ich eventuell wegen dieser Anstrengung vor Gericht gestellt und zu einer Strafe verurteilt werde. In dem zu erwartenden Strafverfahren werden Sie als Zeuge aussagen müssen. Daher sollten Sie vom Inhalt der Daten-CD mit deutscher Gründlichkeit Kenntnis nehmen”.

Daraufhin erfolgte die erste Anklage. Kevin brachte über 4000 Seiten Beweisanträge in das Verfahren ein, um im Rahmen der Beweiserhebung das Buch entweder zu widerlegen oder es zu bestätigen. Das Buch beinhaltet u. a. das Gutachten von Germar Rudolf über die “Gaskammern von Auschwitz”. Der Direktor der jüdischen Anne-Frank-Stiftung Amsterdam, Hans Westra, erklärte 1994 im belgischen Fernsehen (Panorama): “Die wissenschaftlichen Analysen des Gutachtens sind perfekt.” Das Gutachten wurde überdies 1993 mehr als 300 Professoren für anorganische Chemie zugeschickt. Nicht ein einziger wollte oder konnte einen Fehler in der gutachterlichen Anaylse feststellen. Auch ein Schweizer Gerichtsgutachter musste Rudolfs Gutachten wissenschaftliche Güte attestieren.

Das Rudolf-Gutachten war natürlich einer der wichtigsten Bestandteile von Kevins Beweisanträgen. Aber auch, dass z.B. die Wochenzeitung DIE ZEIT veröffentlichte, dass der Holocaust in Auschwitz in Gruben (wahrscheinlich Erschießungen) stattgefunden hätte und nicht in Gaskammern. Darüber hinaus lud der Angeklagte die jüdische Holocaust-Autorin Gitta Sereny als Zeugin, weil sie in einem Times-Interview erklärte: “Auschwitz war kein Vernichtungslager.” Auch wollte er von den Richtern wissen, welche der offiziell schon genannten Opferzahlen von Auschwitz, die zwischen 9.000.000 und 66.000 pendeln, richtig sei. Zudem sollte ihm das Gericht verbindlich bestätigen, welches der beiden rechtsgültigen Maidanek-Urteile zutreffend sei. Denn das Landgericht Berlin urteilte 1950, dass das Konzentrationslager Maidanek keine Gaskammern besaß, während das Landgericht Düsseldorf 1981 feststelle, dass dort massenhaft vergast wurde. Er wollte mit entsprechenden Beweisanträgen von den Richtern auch geklärt haben, ob in Treblinka “vergast” oder “verdampft” wurde. Das Nürnberger Tribunal stellte noch “Verdampfung” fest. Die BRD-Urteile hingegen ermittelten “Vergasung”.

Kevin wollte mit über 4000 Seiten Beweisanträgen auf dokumentarischer und forensischer Ebene feststellen lassen, ob er subjektiv, also durch die ihm vorliegenden Dokumente, der Überzeugung sein dürfe, dass es in Auschwitz und andernorts keine Vergasungen gegeben habe.

Aber alle seine Beweisanträge wurden abgebügelt, verboten, ihm wurde obendrein wegen der Vorbringung derselben ein Strafverfahren angedroht. Der junge Mann, der im Zuge der Beweisbehandlung wirklich herausfinden wollte, ob er sich im Recht oder im Unrecht befinde, wurde in eine tiefe schwarze Gruft der Rechtlosigkeit gestoßen. Er durfte vor den Gerichten nicht feststellen lassen, ob diese offiziellen Dokumente, die sich maßgeblich widersprechen, seine subjektive Sicht bestätigen würden. Auch in der Berufungsverhandlung, wo er noch einmal weitere 2500 Seiten Beweisanträge stellte, wurde das Ersturteil von acht Monaten Gefängnis unter dem Verbot der Beweiserhebung bestätigt.

Kevin legte dann Revision ein. Am 16. September 2009 stellte sich eine Sensation ein. Der 4. Strafsenat des Kammergerichts in Berlin hob das Urteil des Berufungsgerichts auf. Und zwar in einer Form, die nur noch Freispruch zuließ. Das Gericht argumentierte, dass durch die Verschickung der Buch-CD an die drei Empfänger keine Öffentlichkeit hergestellt wurde, die zu einer Verurteilung wegen “Holocaust-Leugnung” aber unabdingbar sei. Im Beschluss steht: “Die Weitergabe an eine oder einige wenige bestimmte Personen erfüllt das Merkmal des Verbreitens nicht, wenn nicht feststeht, dass diese die Schrift weiteren Personen überlassen werden … Das angefochtene Urteil stellt ein solches Verbreiten nicht fest. Eine Mengenverbreitung scheidet aus, weil lediglich drei für bestimmte Empfänger hergestellte und diesen übersandte Exemplare der Schrift vorliegen. Damit liegt der ‘kritische Wert’ einer mindestens erforderlichen Zahl von Empfängern zweifellos nicht vor.”

Nach diesem Revisionsbeschluss sah sich das Erstgericht in Zugzwang versetzt. Da jetzt nur noch Freispruch im Erstverfahren erfolgen konnte, erging eine erneute Anklage, diesmal wegen der im Gerichtssaal gestellten Beweisanträge. Das Stellen von Beweisanträgen zur Ermittlung der Unschuld eines Angeklagten ist im übrigen ein international verbrieftes Menschenrecht, auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgehalten. Doch dieses Menschenrecht wird in der BRD bei Holo-Ketzerprozessen jedes Mal außer Kraft gesetzt bzw. mit Füßen getreten. Tatsächlich wird den Angeklagten in Holo-Prozessen durch die Verweigerung, Beweisanträge zu stellen, eine sachgerechte menschenrechtsgerechte Verteidigung verwehrt. In der BRD geht die Menschenrechtsverwahrlosung sogar noch einen Schritt weiter. Nicht nur ist es einem Angeklagten untersagt, sich zu verteidigen, vielmehr werden Angeklagte für den Versuch, sich mit dem Vorbringen von Beweisen zu verteidigen erneut angeklagt. Noch nicht einmal in China sind derartige Praktiken vor Gericht möglich.

Und so wurde Kevin am 10. Dezember 2009 wegen des Vorlesens seiner Beweisanträge im Erstprozess “wegen vierfacher Volksverhetzung” zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Diesmal, obwohl das Delikt weitaus “schlimmer” war als im ersten Prozess, setzte das Gericht seltsamerweise die höhere Strafe zur Bewährung aus. Rest Gewissen im Spiel?

Aber auch bei dieser Verurteilung fehlt dem Gericht jede Rechtsgrundlage. Denn Kevin hatte seinerzeit das Gericht aufgefordert, für das Vorlesen seiner Beweisanträge die Sitzung “nicht öffentlich” zu machen. Somit wurde auch hier keine “Öffentlichkeit”, die zu einer Verurteilung nach Paragraph 130 StGB, wie vom Kammergericht geurteilt wurde, hergestellt, obwohl sie zwingend ist.

Der Familienvater, ein tadelloser junger Mann, ein ehrenhafter und überragender Deutscher, soll also mundtot gemacht werden. Das System will ihn offenbar mit der Bewährungsstrafe in Geiselhaft nehmen, damit er künftig “das Maul hält”.

Kevin Käther hat Heldenmut bewiesen. Er hat eine Familie und ein kleine Tochter, deshalb kann er getrost auf weitere Betätigung in dieser Sache unter diesem System verzichten. Er hat genug getan, genug riskiert. Er hat einen beispielhaften Kampf geliefert. Jetzt sollte er sich seiner Familie widmen. Das System der Rechtlosigkeit wird sich sein Ende selbst bereiten. Das war schon immer so.

 National Journal 010110
http://globalfire.tv/nj/10de/verfolgungen/kevin_kaether.htm

DEUTSCHE FREIHEIT

28. Dezember 2009

27.Dezember 2009

Tübingen: Strafe gegen Grabert bestätigt – und erhöht

Tübingen. Der rechtsextreme Verleger Wigbert Grabert wurde wegen Volksverhetzung auch in der Berufungsinstanz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Beim Strafmaß legte das Landgericht Tübingen drauf: Grabert bekam nun eine Strafe von acht Monaten statt drei wie noch in der ersten Instanz..



In dem Verfahren ging es um mehrere Artikel in der geschichtsrevisionistischen Zeitschrift “Deutschland in Geschichte und Gegenwart”, die in Graberts Verlag erscheint. Bereits im Februar 2007 war Grabert vom Amtsgericht Tübingen wegen eines Artikels eines finnischen Autors zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt worden. Grabert wie auch der Staatsanwalt hatten Berufung eingelegt.



In einem weiteren Verfahren war der 68-jährige Grabert dagegen vom Amtsgericht im November 2007 vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Dabei war es unter anderem um einen Text des Österreichers Herbert Schaller gegangen, in dem der die Existenz der Gaskammern in NS-Konzentrationslagern angezweifelt hatte. Der 85-jährige Schaller musste diesen Text nicht eigens für die Grabert-Zeitschrift verfassen, denn es handelte sich um eine Rede, die er im Dezember 2006 bei der Holocaustleugner-Konferenz in der iranischen Hauptstadt Teheran gehalten hatte. Darin hatte Schaller gesagt: “Tatsache ist aber auch, dass von einem rechtsstaatlich einwandfrei durch Sachbeweise erbrachten Nachweis der NS-Gaskammern nach wie vor keine Rede sein kann.” Der Rechtsanwalt Schaller ist in Österreich und Deutschland als Verteidiger der Holocaustleugner David Irving und Ernst Zündel bekannt. Grabert wurde in diesem Prozess nur wegen “fahrlässiger Zuwiderhandlung gegen Vorschriften über das Impressum” zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt. Auch in diesem Fall waren Grabert und die Staatsanwaltschaft in die Berufung gegangen.



Beide Tatbestände wurden nun in einem Berufungsprozess verhandelt. Das Verfahren hatte sich unter anderen wegen Krankheit eines Richters verzögert.

Das Landgericht sah in beiden Fällen eine strafbare Volksverhetzung. Grabert hatte sich darauf berufen, dass er die fraglichen Artikel nicht gekannt habe. Dafür hatte er zwei Mitarbeiter als Zeugen aufgeboten, unter anderem den früheren NPD-Landtagsabgeordneten Rolf Kosiek, der als Redakteur und mittlerweile auch als Herausgeber der Zeitschrift firmiert. Doch auch sie konnten Grabert nicht helfen: das Gericht erkannte Widersprüche in ihren Aussagen. Die angebliche Unkenntnis des Verlegers war “für die Kammer nicht glaubhaft“.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten gefordert, Graberts Verteidiger Thor von Waldstein – früherer Bundesvorsitzender des NPD-Studentenverbandes “Nationaldemokratischer Hochschulbund” (NHB) – wollte Freispriúch für seinen Mandanten. Das Urteil blieb mit acht Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden, nur knapp unter dem Antrag der Anklage. Wegen der langen Dauer des Verfahrens gelten zwei Monate als bereits vollstreckt. Zusätzlich muss Grabert eine Strafe von 3.000 Euro bezahlen, die an die SOS-Kinderdörfer gehen soll.



Quelle: redok via Infoladen-LudwigsburgAutorIn: redok

http://www.stattweb.de/baseportal/NewsDetail&db=News&Id=6636

TRIEST: ERNST NOLTE ANTWORTET

22. Dezember 2009

TRIEST 9.November 2009
Ein überraschender Tag.

Für den Abend des 9 November 2009 war ich von der Stadt Triest durch den Assessor für die Kultur eingeladen worden, die dem Fall der Berliner Mauer vor zwanzig Jahren gewidmeten Feierlichkeiten mit einer Rede in der Sala Revoltella unter dem Titel “Die historischen Voraussetzungen der Errichtung und des Falls der Mauer” zu eröffnen. 

Am Tag meines Eintreffens, dem 8 November, publizierte die lokale Zeitung, der “Piccolo”, ein Interview mit mir über dieses Thema, das ich von Berlin aus gegeben hatte. Es war gut dargeboten und hatte die triviale Überschrift erhalten: “Es sind die Kommunisten, die durch den Fall der Mauer eine Niederlage erlitten haben.” Im Inneren der Zeitung war aber ein Artikel zu lesen, der in der Überschrift sagte: “Die demokratische Jugend: eine Propaganda niedriger Art. Racovelli (die Grünen): die Gemeinde hat eine Revisionisten eingeladen.” Dessen einziges Argument bestand in der Feststellung, Nolte habe den Nazismus als “Antwort auf den Bolschewismus” interpretiert. Dafür, das eine “Antwort”(oder, wie alle kommunistischen Autoren der zwanziger und dreißiger Jahre sagten, “die Reaktion”) als über-proportional oder als inadäquat verstanden werden könnte, legte das Mitglied des Stadtrats kein Verständnis an den Tag. Jedenfalls wurde in dem Artikel für den Abend ein “sit in” vor dem “Haus der Kultur” angekündigt.

Als ich eintraf, füllte sich der Saal immer mehr, weit über die Anzahl der vorhandenen Sitze hinaus. Man sah leicht, dass der größere Teil der Jugendlichen nicht gekommen war, um zuzuhören und dann über den Inhalt des Vortrags zu diskutieren. In der Tat brach um 18,15 Uhr, als der Assessor für Kultur gerade mit seiner Einführung begonnen hatte, ein unbeschreiblicher Lärm los, ohne dass ich auch nur ein einziges Wort hätte sagen können. An klar artikulierten Wörtern war am ehesten der Ruf “Schande” zu vernehmen. Nach einem längerem Augenblick der Überraschung erhob sich indessen auch ein großer Teil derer, die zum Zweck des Hörens gekommen waren, und diese riefen ihrerseits mit großer Lautstärke: “Unverschämtheit! Verlasst sofort den Saal!” Nach etwa einer Viertelstunde hatten die Eindringlinge , von der Polizei gedrängt, den Saal verlassen, und ich konnte mit meinem Vortrag beginnen, der eine Stunde später unter starkem Beifall der Anwesenden, welche die Sitzplätze des Saales noch vollständig füllten, zu Ende ging. 

Ob die Protestler sich jemals ernsthafte Gedanken darüber gemacht hatten, was ein “revisionista” ist und ob nicht der “Fall der Mauer” ein machtvolles Zeugnis für einen praktischen Revisionismus darstellt, nämlich für die unvorhergesehenen, von den üblichen Annahmen abweichenden Wechselfälle der Geschichte, weiß ich nicht, und wer ein paar Seiten und wer ein paar Seiten meine Bücher gelesen hatte, deren Übersetzungen in Italien weit verbreitet sind, der musste wissen, dass ich von einem “politischen” Revisionismus weit entfernt bin, weil ich dem Historiker als solchem die Bereitschaft zu permanenter Revision von Tatbeständen und Interpretationen zuschreibe, die mit dem Willen zur Aufrechterhaltung eines dogmatischen und unveränderbaren Geschichtsbildes nicht vereinbar ist. Offenbar aber waren jene jungen “demokratischen” Männer und Frauen als dogmatischen “Absolutisten” zu bezeichnen, die für die “westliche Demokratie” kennzeichnenden und selbstverständlichen “Relativismus” (oder besser: “Relationismus”) gerade im Augenblick der Feier seines (vielleicht nur temporären) Sieges über das “totalitären” Denken verneinen und herabsetzen wollten. Insofern mag das kleine allem Anschein nach isolierte Ereignis in Triest all denjenigen viel Stoff zum Nachdenken geben, die fröhlichen Mutes den Fall der Mauer feiern zu dürfen glaubten.

http://civiumlibertas.blogspot.com/

TÖBEN VERHAFTET

13. August 2009

Am 13.08.2009 fand die Berufungsverhandlung am Bundesgericht von Adelaide (Australien) gegen den Gründer des Adelaide Institute, Dr. Friedrich Töben (64 Jahre), statt. Zum Verhandlungsende wurde Töben direkt in Handschellen zu einer dreimonatigen Gefängnisstrafe abgeführt.
Die Richter behaupteten, Töben würde “antisemitisches Material” verbreiten sowie entsprechende gerichtliche Verbote missachten.
Zum Hintergrund: Töben ist ein sog. “Revisionist”, d.h. er glaubt nicht blind alles, was zum Thema “Holocaust” verbreitet wird. Weder glaubt er den erlogenen Holocaust-Memoiren von Misha Defonseca (“Überleben unter Wölfen“), noch den erlogenen Holocaust-Memoiren von Hermann Rosenblat (“Engel am Zaun“). Auch glaubt Töben nicht, dass die offiziellen Auschwitz-Opferzahlen “wenigstens drei Millionen” (Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung), “1,5 Millionen” (aktueller Auschwitz-Gedenkstein; bis 1990: “vier Millionen”) und “weniger als 600.000″ (Fritjof Meyer, in: Osteuropa, hg. von Rita Süssmuth) alle gleichermaßen wahr sind.
Dass kirchlicherseits ein großes und v.a. notwendiges Interesse am Revisionismus besteht, liegt nicht nur grundsätzlich daran, dass die Kirche “Säule und Grundfeste der Wahrheit” ist (1 Tim 3,15), sondern auch konkret an den unzähligen furchtbaren Verleumdungen, die unermüdlich generell gegen die Katholiken und speziell gegen die Päpste Pius XI. und Pius XII. vorgebracht werden. Also: Alleine im KZ Dachau waren über 2.600 katholische Kleriker als Gefangene; über 1.000 sind dort gestorben: die Nazis haben die Enzyklika “Mit brennender Sorge” (1937) beschlagnahmt und ihre Verbreitung schwer bestraft; viele Kleriker wurden von den Nazis eingekerkert und ermordet. Trotz alledem werfen die Verleumder der Kirche vor, zu wenig gegen den Nationalsozialismus unternommen, ja ihn sogar gefördert zu haben. Kurz: Wer die Kirche gerecht beurteilen will, wird sich auch mit der NS-Diktatur beschäftigen – und damit selbst zum “Revisionisten” werden.
Und in diesem Zusammenhang ergaben sich verschiedene Kontakte zwischen Töben und dem Verf., wozu diverse Mailwechsel sowie ein ca. halbstündiges Telephonat gehörten. Nach all diesem kann der Verf. es nicht unterstützen, dass Töben als “Neonazi” bezeichnet wird (s. z.B. swr.de: “Prozess gegen Neonazi Toben ausgesetzt”, 09.11.2004).
Sicherlich, es gibt Neonazis, die “revisionistische” Literatur verbreiten. Aber Neonazis verbreiten eben auch, und das wohl in allererster Linie, die nationalsozialistische Ideologie: Sie verherrlichen Hitler ggf. bis zur Apotheose (“Vergöttlichung”, z.B. durch Vergleiche zwischen Christus und Hitler – der Nationalsozialismus ist im Kern direktes Antichristentum) und reden die NS-Diktatur schön. Und genau dieses müsste man auch Töben nachweisen können, wenn man ihn als “Neo-Nazi” bezeichnet: die Verherrlichung Hitlers. Nun berichtet Töben zwar über Verurteilungen anderer Revisionisten, darunter Ernst Zündel, Horst Mahler und Sylvia Stolz, die allesamt bekennende Hitler-Bewunderer sind. Allerdings ist z.B. Germar Rudolf überhaupt kein Anhänger des Nationalsozialismus, und Jürgen Graf gibt sogar an, sich mittlerweile dem Christentum (anscheinend dem sog. “Sedisvakantismus”) zugewandt zu haben. Töben hat zudem sogar einen Text des Verf. veröffentlicht, der sich ausdrücklich gegen die NPD ausspricht.
Der Verf. ist der Meinung, dass Töben nicht hinter Gittern gehört. Er empfahl Töben deshalb – sowohl in einem öffentlichen Kommentar zu einem Youtube-Video als auch im Telephonat -, nicht nach Deutschland zu kommen, wo ihn eine weitere Gefängnisstrafe erwartet. Der Verf. teilt keinesfalls alle Ansichten von Töben; insbesondere der von Töben gelobte sog. “kategorische Imperativ” des Immanuel Kant ist nach christlicher Erkenntnis nicht zu billigen. Trotzdem verdient auch Töben, dass wahrheitsgemäß über seinen Fall und überhaupt seine Ansichten berichtet wird; und diesbzgl. haben die Medien einiges nachzuholen. 

Pater Rolf Hermann Lingen

URSULA HAT RECHT

12. August 2009


Leipzig / Sachsen: Wie gestern bereits gemeldet, bestätigte das Bundesverwaltungsgericht gestern die Verbote der Vereine Collegium Humanum (CH) e. V. und Bauernhilfe Verein zur Förderung des Ökologischen Landbaus e. V.. Die verbotenen Vereine wurden vor Gericht von Ursula Haverbeck und ihrem Anwalt vertreten.

Gegen Ende der Verhandlung wurde ihr, ungeachtet dessen daß vor dem Bundesverwaltungsgericht eigentlich nur Anwälte zu Wort kommen, Gelegenheit zu einem Schlußwort gelassen, aus dem wir wie folgt zitieren wollen:

“…Zunächst möchte ich meiner Verwunderung Ausdruck geben, ich hatte gedacht es handle sich hier um ein Vereinsverbot, aber nach der ersten Verhandlungsstunde entstand der Eindruck, daß es sich vielmehr um ein Verbot meiner Person handele. Es wurden die Prozesse gegen mich wegen Volksverhetzung § 130 StGB ausführlich behandelt. Diese aber sind abgeschlossen, rechtskräftig in der Verurteilung und beziehen sich auf mich, Ursula Haverbeck, und sind keine Vereinsprozesse.

Aufschlußreich und daher festzuhalten, ist die Kennzeichnung des Wortes Holocaust durch den Vorsitzenden Richter:

“Holocaust gleich Völkermord bedeutet systematischer Massenmord”

Wenn das zutrifft, dann ist die Frage zu stellen, wieso der Massenmord an den etwa 2,5 Millionen Heimatvertriebener, zum Teil unter bestialischen Umständen, an den 800 000 bis 1 Million auf den Rheinwiesen – zumeist junge Soldaten – an den 350 000 Toten von Hiroshima und Dresden, an den Hunderttausenden ungeborener Menschenkinder kein Holocaust ist und nicht so genannt werden darf. Man denke nur an den Kardinal Meissner, der gezwungen wurde sich öffentlich zu entschuldigen wegen Gebrauch des Wortes “Babyholocaust”

Zum Verbot des CH:

Zur Darstellung der weithin unbekannten Tätigkeit des CH, möchte ich sieben Punkte aus der Rede des Generalbundesanwaltes Prof. Dr. Max Güde 1978 bei der Gründungsversammlung der Gustav-Heinemann-Initiative, zu deren Gründungsmitgliedern mein Mann und ich gehörten, anführen.

1. Nicht der Bürger, sondern die Politiker gefährden die Verfassung.

2. Erzwungener Konformismus ist das Kennzeichen totalitärer Staaten.

3. Durch terroristischen Schock dürfen wir uns nicht verleiten lassen

Ungefährliche zu verfolgen, als ob sie gefährlich wären.

4. Eine Bestrafung wegen einer rechtmäßigen Tätigkeit ist ausgeschlossen. Darum kann niemand allein wegen Zugehörigkeit zu einer verbotenen Partei diszipliniert werden, weil diese Betätigung rechtmäßig ist.

5. Der Staat schickt sich an, am Ende des 20. Jahrhunderts, also am Tore des 3. Jahrtausends, die Gesinnung seiner Bürger vor sein Forum zu ziehen und mit Diskriminierung zu bestrafen.

6. Der Staat ist nicht berufen, Wahrheit zu verkünden, so daß er dem Bürger eine verpflichtende Wahrheit auferlegen könnte, die jener im Gehorsam anzunehmen hätte. Nur schädliche Handlungen darf der Staat abwehren und verbieten, nicht aber Meinungen und Ideologien.

7. massenhafte Verfolgung von “Extremisten” ist rechtlich und politisch falsch. Ihre Wirkung auf die junge Generation ist kränkend, verbitternd und demoralisierend. Diese Verfolgung bringt die Gefahr mit sich, daß ihre Objekte aus Opponenten zu Feinden werden. Da den Betroffenen kein glaubwürdiges Recht entgegengestellt wird, verzweifeln sie am Recht. Dieser Staatsschutz ist schlechthin schädlich, denn die am Recht verzweifeln, sind der Gefahr des Terrorismus am

stärksten ausgesetzt.

Das galt nicht nur 1978, sondern gilt heute noch genauso!

Das sind die Kriterien für demokratisch bestimmtes politisches Handeln. Danach haben wir uns gerichtet.

Es ist zu fragen, warum Richter, die doch angeblich unabhängig sein sollen, und die Staatsanwälte, die nach Ansicht des Deutschen Richterbundes auch unabhängig sein müßten, nicht die Grundrechte schützen vor den Angriffen der Antifa und auch der Politiker, sondern statt dessen Verteidiger der Grundrechte verfolgen und

verurteilen.

Ich beantrage die Aufhebung des Verbotes

Den nachfolgenden Text hatte ich als Schlußwort vorbereitet, konnte es aber nicht mehr vortragen.

Dieser Text paßt vielleicht auch besser nach der Urteilsverkündung.

Das historisch und auch als Bau bedeutende ehemalige Deutsche Reichsgericht weckt im Betrachter und im dort als angeklagten Kläger stehenden Bürger Erinnerungen an die deutsche Geschichte.

Vor neunzig Jahren, am 12.Mai 1919 hielt der Sozialdemokrat Philipp Scheidemann, als Ministerpräsident der Deutschen Reichsregierung, in der Berliner Universität zu “Versailles” eine bewegende Rede, daraus folgende Passage:

” Ihnen, den Mitgliedern der Deutschen Nationalversammlung gilt heute das Wort: “Der Menschheit Würde ist in Eu’re Hand gegeben! Bewahret sie!”

(Heute muß wohl hinzugefügt werden, von Friedrich Schiller)

“Würde dieser Vertrag wirklich unterschrieben, so wäre es nicht Deutschlands Leiche allein, die auf dem Schlachtfelde von Versailles liegen bliebe. Daneben würden also ebenso edle Leichen liegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker, die Unabhängigkeit freier Nationen, und der Glaube, an all die schönen Ideale, unter deren Banner die Entente zu fechten vorgab und vor allem der Glaube an die Vertragstreue.”

Den Mitgliedern dieses Hohen Gerichts gilt also das Wort: ” Der Menschheit Würde ist in Eu’re Hand gegeben! Bewahret sie!”

Wird dieses Vereinsverbot wirklich aufrecht erhalten, so ist nicht nur die Leiche des COLLEGIUM HUMANUM, die auf dem Schlachtfelde der Parteienkratie liegen bleibt, daneben liegen die gleich edlen Leichen all der schönen Ideale unter deren Banner die Demokraten eine bessere Welt einzurichten vorgaben.

Dieses Gericht hat über mehr als nur zwei kleine Vereine sein vernichtendes Urteil gefällt.“

Ursula Haverbeck

 

http://de.altermedia.info/general/aus-ursula-haverbecks-erklarung-vor-dem-bundesverwaltungsgericht-in-leipzig-07-08-09_33180.html#more-33180

 

VERBOT BESTÄTIGT

5. August 2009

Collegium Humanum: Revisionismus und Holocaust-Leugnung

Das “Internationale Studienwerk – Collegium Humanum e.V.” (CH) wurde im Jahr 1963 gegründet. Der Verein hatte bis zu seinem Verbot seinen Sitz im nordrhein-westfälischen Vlotho. Dort betrieb er ein Schulungszentrum unter dem Namen “Collegium Humanum – Akademie für Umwelt und Lebensschutz”, das von Rechtsextremisten für Tagungen und andere Veranstaltungen genutzt wurde.

Holocaust-Leugner Mahler spielte dominierende Rolle

Vorsitzende des Vereins war zum Zeitpunkt seines Verbots Ursula Haverbeck-Wetzel, die im Jahr 2007 vom Landgericht Dortmund wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Neben ihr war der wegen Holocaust-Leugnung verurteilte ehemalige Rechtsanwalt der NPD, Horst Mahler, eine dominierende Figur in dem Verein.
Der Verein gab nach Angaben der Verfassungsschutzämter des Bundes und des Landes Nordhrein-Westfalen die Zeitschrift “Lebensschutz-Informationen – Stimme des Gewissens”, in der wiederholt antisemitische und revistionistische Standpunkte vertreten wurden. Laut dem Verfassungsschutzbericht des Landes Nordhrein-Westfalen für das Jahr 2006 wurde darin auch wiederholt der Holocaust geleugnet. Außerdem berichtete die Zeitschrift über Gerichtsprozesse gegen Revisionisten und Holocaust-Leugner.

Kampagne gegen “Justizverbrechen”

Im Jahr 2003 wurde im “Collegium Humanum” der “Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten” (VRBHV) gegründet. Die Gründung war Teil einer von Mahler initiierten Kampagne unter dem Motto “Feldzug gegen die Offenkundigkeit des Holocaust”, bei der es laut Verfassungsschutz um eine “öffentlichkeitswirksame Neubewertung der nationalsozialistischen Machenschaften und der damit verbundenen Rechtsprechung” ging. Hauptziel war, die Strafverfolgungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Volksverhetzung als “Justizverbrechen” darzustellen. Die Kampagne, in deren Rahmen unter anderem Veranstaltungen im CH-Schulungszentrum abgehalten wurden, hatte nach Einschätzung des Verfassungsschutzes aber nicht die von ihren Initiatoren erwünschte Resonanz.
Das “Collegium Humanum” sowie seine Teilorganisationen “Bauernhilfe” und VRBHV wurden am 7. Mai 2008 vom Bundesinnenministerium verboten. Während das Verbot des VRBHV rechtskräftig ist, haben “Collegium Humanum” und “Bauernhilfe” Rechtsmittel gegen ihre Verbote eingelegt.

http://www.mdr.de/nachrichten/6579417-hintergrund-6579293.html

VERBOTENE BÜCHER

29. Juli 2009

 Amazon wegen Neonazi-Literatur angezeigt

 24. Juli 2009, 17:19 Uhr

Der Online-Händler Amazon ist mit Vorwürfen wegen verbotener Neonazi-Bücher konfrontiert. Das American Jewish Committee hat das Unternehmen angezeigt, weil es etwa 50 Bücher anbieten soll, in denen unter anderem der Holocaust geleugnet wird. Dafür soll Amazon auch gezielt Werbung gemacht haben.

Das American Jewish Committee (AJC) hat den Online-Händler Amazon wegen des Handels mit verbotenen Neonazi-Büchern angezeigt. Bei stichprobenartigen Recherchen Anfang Juli hätten sich rund 50 einschlägige Bücher im Katalog von Amazon befunden, teilte das Berliner AJC-Büro am Freitag in der Bundeshauptstadt mit. Darunter seien etliche als jugendgefährdend indizierte Bücher gewesen, in denen gegen Juden gehetzt und der Holocaust geleugnet wird.

Unter anderem war der Neonazi-Klassiker „Der Auschwitz-Mythos“ von Wilhelm Stäglich auf der Internetseite erhältlich. „Es ist inakzeptabel, dass bei amazon.de mit Büchern gehandelt wird, die ansonsten nur als Bückware in rechtsextremen Szeneläden zu bekommen sind“, erklärte die Direktorin des Berliner AJC-Büros, Deidre Berger. „Wir dürfen nicht zulassen, dass durch den Online-Handel, die Gesetze, welche die Leugnung des Holocaust und die Hetze gegen Minderheiten in Deutschland unter Strafe stellen, ausgehöhlt werden.“

Erst im Juni war Amazon den Angaben zufolge kritisiert worden, weil im Katalog des Online-Händlers auch Bücher aus dem NPD-Verlag „Deutsche Stimme“ aufgeführt werden. Amazon habe damals erklärt, grundsätzlich keine eigene Bewertung der angebotenen Titel vorzunehmen und nur indizierte Bücher aus dem Handel zu nehmen.

Für die Schmähschriften etlicher antisemitischer Autoren und Holocaust-Leugner schalte Amazon.de zudem gezielt Werbeanzeigen bei der Suchmaschine Google, erklärte das American Jewish Committee weiter. Dazu zählten die Bücher von Revisionisten wie Erich Glagau, Paul Rassinier, Hennecke Kardel oder Udo Walendy. Gebe man deren Namen ein, erscheine ein Werbebanner von Amazon, das mit einem Mausklick zum Angebot im Online-Versand führe.

Amazon kündigte an, die Liste der kritisierten Bücher „anhand der Teilnahmebedingungen der Verkaufsplattform“ zu überprüfen. Zugleich verwies Amazon-Sprecherin Christine Höger darauf, dass Amazon ein Händler und keine „Regulierungsinstitution“ sei. Eine inhaltliche Bewertung von Medien könne und dürfe nicht von privatwirtschaftlichen Unternehmen getroffen werden, die keinerlei Expertise und Kompetenz in diesem Bereich hätten.

Das Unternehmen müsse sich vielmehr auf unabhängige Stellen wie Gerichte, Staatsanwaltschaften sowie die Bundesprüfstelle jugendgefährdender Medien (BPjM) verlassen. Dementsprechend würden verbotene oder indizierte Titel nicht angeboten, hieß es. Die Behauptung, Amazon werbe gezielt für Titel mit bedenklichen Inhalten bezüglich des Nationalsozialismus, sei unzutreffend und für die Mitarbeiter von Amazon verletzend. 

http://www.welt.de/politik/deutschland/article4186861/Amazon-wegen-Neonazi-Literatur-angezeigt.html